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AfD gegen Verfassungsschutz: Spionage-Affäre Thema am OVG

Ein weiterer Tag im Gerichtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz: Das NRW-Oberverwaltungsgericht verhandelt weiter. Ein Urteil ist noch lange nicht absehbar.
Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz
Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz, sitzt der Vorsitzende Richter am OVG Gerald Buck im Oberverwaltungsgericht. © Guido Kirchner/dpa

Die Affäre um einen wegen mutmaßlicher Spionage für China verhafteten Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah war am Montag auch Thema vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht. Anwälte der AfD warfen in einer Berufungsverhandlung dem Verfassungsschutz auf Länderebene vor, den in Untersuchungshaft sitzenden Mann früher als menschliche Quelle mit Einfluss auf den Spitzenkandidaten der Partei eingesetzt zu haben. Bei dem Streit geht es um die Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall.

Der Anwalt des Bundesamtes, Wolfgang Roth, wies die Vorwürfe als absurd zurück. Zwar könne er sich zu dem Tatverdächtigen aus nachvollziehbaren Gründen nicht äußern, sagte er. Aber da die fragliche Person nie Mitglied eines Landes- oder Bundesvorstandes der Partei gewesen sei, sei es nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der Verfassungsschutz den Mann zur Informationsbeschaffung genutzt habe.

AfD stellt 470 Beweisanträge

In der mündlichen Verhandlung stellte die AfD die bereits in den vergangenen Wochen angekündigten fast 470 Beweisanträge. Das OVG legte fest, dass diese nicht im Wortlaut vorgelesen werden müssen. Es reiche, diese schriftlich zu Protokoll zu nehmen, entschied der 5. Senat. Ob die Anträge abgelehnt oder in Teilen zugelassen werden, wollte das Gericht bis zum Nachmittag beraten.

Bei den Beweisanträgen zu elf Themenkomplexen geht es unter anderem um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, zur politischen Motivation, zur Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz sowie zum Vorwurf, die Partei sei antisemitisch.

Der Anwalt des Bundesamtes wies die Anträge überwiegend als nicht entscheidungsrelevant zurück. «Viele Anträge sind reine Ausforschungsbeweisanträge, die ins Blaue gestellt sind», sagte Roth. «Da sollen Personen als Zeugen vernommen werden, die keine Tatsachen bezeugen, sondern nur Eindrücke schildern sollen.»

Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern Recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Bis Juli sind Termine angesetzt.

© dpa
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