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Landtag setzt U-Ausschuss zu Justiz-Spitzenpersonalie ein

War bei der Besetzung der Spitze des NRW-Oberverwaltungsgerichts Vetternwirtschaft im Spiel? Die Opposition im Landtag will das nun genau wissen.
NRW-Landtag
Der nordrhein-westfälische Landtag debattiert im Plenum. © Federico Gambarini/dpa

Die umstrittene Besetzung eines der höchsten Richterämter in Nordrhein-Westfalen wird in einem Untersuchungsausschuss des Landtags aufgearbeitet. Der Landtag setzte am Donnerstag den von den Oppositionsfraktionen SPD und FDP beantragten Ausschuss ein, der die Umstände der Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht (OVG) unter die Lupe nehmen soll. Im Visier steht dabei Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne).

Aus Sicht der Opposition steht der Verdacht im Raum, dass Parteibuch und Beziehungen den Ausschlag bei der Besetzung gegeben hätten und nicht die Kompetenz der Bewerber. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen werfen der Opposition dagegen parteipolitisch motivierte Skandalisierungen vor und pochen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das ein rechtmäßiges Verfahren bescheinigt habe.

Der Ausschuss ist nach Ansicht der CDU «unnötig und überflüssig» und zeugt von Misstrauen in die Justiz. Die SPD betonte dagegen, es gehe nicht darum, die Gerichtsentscheidungen zu prüfen, sondern um das Handeln der Landesregierung. Nach Meinung der FDP sind durch das Auswahlverfahren das Ansehen der Justiz und die Neutralität bei der Besetzung wichtiger Richterposten in der Öffentlichkeit beschädigt worden.

Justizminister Limbach war durch die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf, in denen deutliche Kritik am Besetzungsverfahren enthalten war, politisch unter Druck geraten. Das OVG in Münster hatte dann aber die Beschwerden zweier Mitbewerber um den Posten in der nächsten Instanz als unbegründet abgewiesen.

Den Zuschlag der Landesregierung hatte eine erst spät ins Verfahren eingestiegene Bewerberin erhalten. Ein unterlegener Bundesrichter, der sich ebenfalls auf das OVG-Präsidentenamt beworben hatte, legte daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Damit verzögert sich die Besetzung der seit rund drei Jahren offenen Stelle auf unbestimmte Zeit weiter.

Der Ausschuss «OVG-Besetzung» ist der vierte Untersuchungsausschuss dieser Legislaturperiode. Ein Untersuchungsausschuss wird eingesetzt, wenn mindestens ein Fünftel der Landtagsabgeordneten dem zustimmen. SPD und FDP liegen mit ihrer Mandatszahl im NRW-Landtag deutlich über diesem Quorum. Das Gremium gilt als schärfstes Schwert der Opposition. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sowie die AfD enthielten sich bei der Abstimmung.

© dpa
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