Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Diese Versicherungen regulieren Ihren Grill-Unfall

Die Gasflasche falsch angeschlossen oder zu lange mit dem flüssigen Anzünder hantiert: Beim Grillen kann es immer mal zu einem Unfall kommen. Für viele finanzielle Schäden kommen Versicherungen auf.
Ein Mann grillt mit einem Elektrogrill auf einem Balkon
Grillen auf dem Balkon ist schön, birgt aber auch Risiken. © Laura Ludwig/dpa-tmn/dpa

Himmelfahrt, Muttertag, Pfingsten und die Fußball-Europameisterschaft: In den kommenden Wochen gehen die Anlässe nicht aus, gemeinsam mit Familie und Freunden den Grill anzuwerfen. In den meisten Fällen dürfte das gesellige Essen für eine gute Atmosphäre sorgen. Wenn aber doch mal etwas schiefgeht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest wissen, welche ihrer Versicherungen etwaige Schäden reguliert. Ein Überblick:

  • Privathaftpflicht

Egal, ob es sich um einen Kohle-, Gas- oder Elektrogrill handelt: Eine falsche Bedienung kann übel enden. Wird dabei eine andere Personen oder deren Besitz beschädigt, greift die Privathaftpflichtversicherung. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal, weil Schadenersatzzahlungen sehr hoch und langwierig ausfallen können.

  • Hausrat

Geraten beim Grillen Hausratgegenstände in Brand - etwa ein Sonnenschirm oder Gartenmöbel -, ist die Hausratversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig.

  • Wohngebäudeversicherung

Schäden am eigenen Gebäude übernimmt laut BdV die Wohngebäudeversicherung. Kommt es zu Brandschäden, werden die Reparaturkosten und die Kosten des Wiederaufbaus gezahlt.

  • Unfallversicherung

Wer sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet, kann von einer privaten Unfallversicherung profitieren. Denn sie zahlt je nach erlittenem Invaliditätsgrad eine vereinbarte Summe. Damit können etwa Hilfsmittel oder möglicherweise nötige Umbauten am Haus oder in der Wohnung finanziert werden.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist die Verletzung so stark, dass der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich nicht mehr dauerhaft im Umfang von wenigstens 50 Prozent ausgeübt werden kann, ist das dem BdV zufolge ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Verdienstausfall kann so mit der vereinbarten monatlichen Versicherungsleistung zumindest teilweise kompensiert werden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Françoise Hardy
Musik news
Frankreichs Chanson-Ikone Françoise Hardy ist tot
Königin Camilla
People news
Queen Camilla ist neidisch auf Schirmherr Charles
Alles steht Kopf 2 | Filmkritik: Die Pubertät ist die Hölle – das musst Du sehen
Tv & kino
Alles steht Kopf 2 | Filmkritik: Die Pubertät ist die Hölle – das musst Du sehen
OpenAI
Internet news & surftipps
Musk lässt Klage gegen OpenAI fallen
Apple
Internet news & surftipps
Apple: Ältere iPhones zu langsam für neue KI-Funktionen
Mobilfunkmast
Internet news & surftipps
Vorschlag zu Minderungsrecht bei schlechtem Handynetz
Armand Duplantis
Sport news
Stabhochspringer Zernikel mit EM-Bronze - Duplantis siegt
Eine Gruppe stößt bei einer Feier an
Job & geld
Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz nach Betriebsfeier