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Rami Suliman: Neuer Laienrichter am Landesverfassungsgericht

Nachdem eine Laienrichterin des Verfassungsgerichtshofs im Januar gestorben war, hat der Landtag nun einen Nachfolger gewählt: den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden.
Rami Suliman
Rami Suliman, Vorsitzender der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, spricht im Konzerthaus bei einer Gedenkstunde des Landtags von Baden-Württemberg für die Opfer des Nationalsozialismus. © Uli Deck/dpa

Der Vorsitzende der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, Rami Suliman, ist neuer Laienrichter am Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg. Auf den Unternehmer entfielen bei der Wahl im Landtag am Mittwoch 122 Stimmen. Er wurde von Landtagspräsidentin Muhterem Aras direkt nach der Wahl vereidigt. Suliman war gemeinsam von Grünen, CDU, SPD und FDP vorgeschlagen worden. Der von der AfD vorgeschlagene Kandidat Thomas Hartung erhielt eine Stimme. Eine Stimme war ungültig.

Suliman folgt auf Sabine Reger, die im Januar gestorben war. Reger war 2018 auf Vorschlag der AfD als Laienrichterin an das Landesverfassungsgericht gewählt worden. Die AfD hatte für Regers Nachfolge den Sprecher der Landtagsfraktion, Thomas Hartung, nominiert.

Schon im Vorfeld hatte die AfD den Vorschlag der anderen Parteien scharf kritisiert und betont, dass sie das Vorschlagsrecht habe. Der Vorschlag der anderen Fraktionen sei rechtlich nicht haltbar und die Wahl «aus Gründen der Gleichbehandlung der Fraktionen unzulässig», sagte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Daniel Lindenschmid am Mittwoch. «Wir werden daher die Wahl und die damit verbundene fehlerhafte Richterbesetzung des Verfassungsgerichtshofs anfechten.»

Vor der Wahl hatte die AfD deren Absetzung verlangt und war damit an der Mehrheit der anderen Fraktionen gescheitert. Daraufhin stellten die AfD-Abgeordneten auf ihren Plätzen Schilder mit der Aufschrift «Undemokratische Wahl» auf und verließen den Plenarsaal.

Der Verfassungsgerichtshof besteht aus neun Mitgliedern: drei Berufsrichtern, drei Mitgliedern, die durch ihre Ausbildung die Voraussetzungen dafür mitbringen und drei Laienrichtern ohne juristische Ausbildung.

© dpa
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