Hamburgs Innensenator Andy Grote hat das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall begrüßt. Die Entscheidung stelle «unmissverständlich klar, welche Gefahren von der AfD für unsere Demokratie ausgehen», sagte der SPD-Politiker am Montag in Hamburg. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe mit der Einschätzung richtig gelegen, «dass hier ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei vorliegen».
«Wir sind jetzt gut beraten, die Resilienz unserer Demokratie weiter zu stärken, die AfD und ihre weitere Entwicklung eng zu verfolgen und gleichzeitig die politische Auseinandersetzung mit der AfD in aller Intensität weiterzuführen», sagte Grote.
Mit dem Spruch der Münsteraner Richter darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD will aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen (Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).