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Staatsanwaltschaften stoßen an Belastungsgrenzen

Ob Gewaltdelikte oder Hasskriminalität - die Anzahl der Ermittlungsverfahren in Schleswig-Holstein steigt weiter. Nun warnt der stellvertretende Generalstaatsanwalt Güntge erneut vor Personalmangel.
Georg-Friedrich Güntge
Georg-Friedrich Güntge, leitender Oberstaatsanwalt. © Axel Heimken/dpa

Die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein stoßen nach Angaben des stellvertretenden Generalstaatsanwaltes Georg-Friedrich Güntge an ihre Belastungsgrenzen. Statistiken zeigten, dass in allen Dienstzweigen lediglich 75 Prozent des benötigten Personals zur Verfügung stünden, sagte er am Freitag bei der Vorstellung des Jahresberichts der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig. 

Die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften, die er bereits im vergangenen Jahr beklagt habe, sei nicht geringer geworden, sondern mehr, betonte Güntge. «Es wird sich abzeichnen, vermutlich auch für das Jahr 2024, dass die Belastungssituation noch größer wird.»

Alleine im Jahr 2023 seien bei den Staatsanwaltschaften im nördlichsten Bundesland 343 428 Ermittlungsverfahren registriert worden. Dies sei eine Zunahme um mehr als 24 000 Verfahren oder knapp 7,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2022. Damit bewegten sich die Staatsanwaltschaften laut Güntge auf dem höchsten Niveau seit 20 Jahren.

Die Anzahl der Gewaltdelikte ist 2023 um gut neun Prozent auf 25 266 gestiegen. Damit bewege man sich auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre. Güntge besorgt, dass dabei auch die Verfahren wegen Gewalt gegen Polizisten, Rettungskräfte oder Feuerwehrleute um 24 Prozent auf 1482 gewachsen sind.

Bei der Hasskriminalität habe es in Schleswig-Holstein 2023 einen Anstieg um fast 200 Prozent gegeben, so Güntge. Allerdings befinde sich die Verfahrenszahl dort auf einem niedrigen Niveau: 2022 habe es 132 Verfahren an den Staatsanwaltschaften gegeben und 2023 dann insgesamt 312. Allerdings gehöre dazu antisemitische Kriminalität, die im vergangenen Jahr auf 129 neue Verfahren gewachsen sei. Zahlen zu Taten, die nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verübt worden, seien in der Statistik allerdings bisher nicht enthalten. Diese Fälle werden sich allerdings bei der Vorstellung der Zahlen für 2024 wiederfinden, erwartet Güntge.

Die Zahl der Delikte wegen Betäubungsmitteln sei 2023 nur minimal um 258 auf 15 118 Fälle zurückgegangen. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings nicht davon aus, dass das neue Cannabisgesetz für die Zukunft Erleichterungen bringen werde. Der Handel mit Cannabis sei weiter unter Strafe gestellt und die anderen Bereiche wie etwa Kokain, Amphetamin oder Heroin boomten weiter.

Das Problem des Personalmangels an den Staatsanwaltschaften sei schon bei der schwarz-grünen Landesregierung bekannt, erklärte Güntge. Auch das Justizministerium setze sich dafür ein, weitere Stellen zu schaffen, soweit es der Haushalt hergebe. Allerdings fehlten nicht nur bei den Anwaltschaften Fachkräfte. 

© dpa
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