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Vier Millionen Euro aus Strafverfahren für die Allgemeinheit

Beschuldigte in Gerichtsverfahren werden oft auch finanziell belangt. Geldstrafen oder -bußen fließen in den Staatssäckel - aber auch an gemeinnützige Einrichtungen.
Justizzentrum Dresden
Ein Straßenschild mit der Aufschrift «Amtsgericht» und «Landgericht» vor dem Justizzentrum. © Sebastian Kahnert/dpa

Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen haben im vergangenen Jahr Geldstrafen, -bußen und -auflagen in Höhe von mehr als 3,9 Millionen Euro verhängt, gut 100.000 Euro mehr als im Jahr zuvor. Nach der jüngsten Statistik des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden wurden mehr als 3,6 Millionen Euro gezahlt. Fast ein Drittel der für soziale Zwecke bestimmten Geldauflagen bekamen bundes- und landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Einrichtungen zugesprochen, bis Jahresende flossen gut 1,1 Millionen Euro an sie.

Auf fast 2,8 Millionen Euro summierte sich der Betrag, den regionale Initiativen erhalten sollten. Bei den oft dringend auf Geldspenden angewiesenen kleineren Vereinen in den fünf Gerichtsbezirken gingen tatsächlich etwa 2,5 Millionen Euro ein und damit etwas mehr als im Vorjahr.

Die Staatskasse vereinnahmte aus Geldauflagen bei Verfahrenseinstellungen nach Angaben des Justizministeriums knapp 380.000 Euro sowie fast 835.000 Euro aus Geldstrafen und -bußen, inklusive Gerichtskosten - insgesamt mehr als rund 1,2 Millionen Euro.

Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest. Der Angeklagte muss einverstanden damit sein - dann kommt er um ein Strafverfahren herum.

Beim OLG werden Listen gemeinnütziger Einrichtungen geführt, die um Zuweisungen ersucht haben und Geld empfangen dürfen. Da Strafen, Bußen und Auflagen aber nicht umgehend gezahlt werden, differieren Zuweisungs- und Auszahlungshöhe. In der Regel bestimmen die Gerichte einen Verein oder Verband als Begünstigten - zuweilen auch solche, die mit dem jeweiligen Delikt zu tun haben.

2023 wurde das Geld vor allem der Gesundheits-, Familien-, Kinder- und Jugend- sowie Auslandshilfe, aber auch für Kultur und Integration, medizinische Forschung, Hospizarbeit, Natur-, Umwelt- und Tierschutz zugesprochen. Das meiste Geld sollte an Vereine gehen, die sich für Kinder und Jugendliche, sozial Benachteiligte, Natur und Tiere, Verbrechensopfer sowie gegen Krankheiten engagieren - mit fast 157.000 Euro die höchste Summe wurde im vergangenen Jahr der Opferhilfe Sachsen zugesprochen.

© dpa
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