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Verwaltungsgericht bestätigt Eingang von Maaßen-Klage

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eingang einer Klage des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt. Neben der Klage habe Maaßen auch einen Eilantrag gestellt. Demnach soll der Verfassungsschutz dazu verpflichtet werden, es zu unterlassen, ihn als «rechtsextremes Beobachtungsobjekt» einzustufen, ihn zu beobachten und Daten zu sammeln und zu speichern. Im Moment sei noch nicht abzusehen, wann das Gericht über den Eilantrag entscheiden werde, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.
Hans-Georg Maaßen (Werteunion)
Der Ex-Verfassungsschutz Präsident Hans-Georg Maaßen spricht während der Pressekonferenz zur Parteigründung der "Werteunion" auf dem Ausflugsschiff Godesia. © Thomas Banneyer/dpa/Archivbild

Ende Januar war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Daten zu seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechtsextremismus gespeichert hat. Maaßen ist Bundesvorsitzender der Partei Werteunion, die sich Mitte Februar gegründet hat und bei den ostdeutschen Landtagswahlen im Herbst antreten will.

Maaßen lässt sich in der juristischen Auseinandersetzung mit seiner ehemaligen Behörde von der Kölner Kanzlei Höcker vertreten, für die er nach seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine Zeit lang als Berater gearbeitet hatte. Anfang 2021 hatte er seine Tätigkeit für die Anwaltskanzlei beendet. Die Kanzlei hatte damals mitgeteilt, Grund dafür sei, dass Höcker die AfD in ihrem Klageverfahren gegen den Verfassungsschutz vertrete. Maaßen komme in dem Verfahren möglicherweise als Zeuge in Betracht. «Um Schaden von allen Beteiligten abzuwenden und einen fairen Prozess zu ermöglichen, habe ich meinen Weggang um drei Monate vorgezogen», wurde Maaßen damals in einer Mitteilung der Kanzlei zitiert.

Das Bundesamt mit Sitz in Köln hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Kölner Verwaltungsgericht hat diese Einschätzung inzwischen bestätigt. Ein von der Partei angestrengtes Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster läuft noch. Die mündliche Verhandlung soll am 11. April fortgesetzt werden.

Der heutige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hat wiederholt betont, dass seine Behörde politisch neutral sei, jedoch wachsam gegenüber potenziellen Verfassungsfeinden sein müsse. «In der Nachkriegsgeschichte war die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr wie heute», schrieb er in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung».

© dpa
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