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Hessens AfD-Landessprecher kritisiert AfD-Urteil zu AfD

Für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Einstufung der Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall zeigt die hessische AfD kein Verständnis. Vor Konsequenzen in Hessen erwartet der Innenminister eine gründliche Prüfung.
Robert Lambrou
Robert Lambrou, AfD-Landessprecher von Hessen. © Fabian Sommer/dpa

Der hessische AfD-Landessprecher Robert Lambrou hat das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung der Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall kritisiert. «Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich aus unserer Sicht überhaupt nicht genug Zeit genommen, die Beweislage zu prüfen», sagte er am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Das Gericht in Münster sei den mehr als 400 Beweisanträgen der AfD nicht nachgegangen. «Man hätte zumindest wesentliche Beweisanträge zulassen müssen», sagte Lambrou.

Innenminister Roman Poseck (CDU) zeigte sich von der Entscheidung des OVG nicht überrascht. «Sie war zu erwarten», sagte er. Die Radikalisierung der AfD sei offenkundig. «Dies gilt für die AfD im Bund genauso wie für die hessische AfD», führte der Minister aus. Die Entscheidung des OVG Münster sei richtungsweisend. Das Verfahren zur möglichen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall der hessischen AfD ist aktuell beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel anhängig. «Die zuständigen Behörden werden die Entscheidung aus Nordrhein-Westfalen auf alle Fälle sorgfältig im Hinblick auf mittelbare Auswirkungen auf Hessen auswerten», erklärte Poseck.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im hessischen Landtag, Mathias Wagner, kritisierte die Reaktion der AfD auf das Urteil: «Statt Gerichte und den Verfassungsschutz zu beschimpfen, sollte sich die AfD klar und deutlich von rechtsextremistischen Umtrieben in der eigenen Partei distanzieren.» Die Entscheidung mache deutlich, dass die AfD «keine normale Partei» sei.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des OVG in Münster vom Montag zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel wie etwa Observation zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat bereits den Gang in die nächste Instanz angekündigt.

© dpa
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