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Immer mehr Balkonkraftwerke in Nordrhein-Westfalen

Selbst Strom produzieren und damit Geld sparen: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in NRW kaufen sich kleine Solaranlagen. Nun wird das noch einfacher.
Balkonkraftwerk
Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. © Stefan Sauer/dpa

In Nordrhein-Westfalen werden immer mehr Balkonkraftwerke installiert. Der Bundesnetzagentur waren bis einschließlich 16. Mai rund 88.000 Anlagen in Betrieb gemeldet, wie aus dem Marktstammdatenregister der Behörde hervorgeht. Seit Jahresbeginn sind damit fast 14.000 steckerfertige Solaranlagen hinzugekommen, seit Mitte März waren es allein knapp 8500. Bundesweit waren bis zum 16. Mai gut 446.000 Anlagen registriert. Zum Jahresanfang waren es noch knapp 370.000.

Die tatsächliche Anzahl der insgesamt installierten Anlagen dürfte noch höher liegen, da die Betreiber nach Inbetriebnahme einen Monat Zeit für die Registrierung haben. Seit dem 1. April reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister. Früher war auch eine Anmeldung beim Netzbetreiber vorgeschrieben.

Verbraucherzentrale: Einfacher Einstieg in eigene Stromerzeugung

«Die kleinen Mini-Solaranlagen ermöglichen einen einfachen Einstieg in die eigene Stromerzeugung - auch ohne eigenes Dach, zum Beispiel in Mietwohnungen», betont der Energieexperte Sören Demandt von der Verbraucherzentrale NRW laut einer Mitteilung.

Seit dem 16. Mai gelten weitere Vereinfachungen für Betreiber von Balkonkraftwerken. So dürfen etwa übergangsweise alte Stromzähler genutzt werden, die rückwärts laufen, wenn Strom eingespeist wird. «Diese vorübergehende Duldung ermöglicht das unmittelbare Einstecken des Gerätes nach der Installation, unabhängig davon, welcher Stromzähler verbaut ist», erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Der Netzbetreiber entscheide, ob und wann ein Tausch des Zählers stattfinde. Dafür dürfe er keine Kosten in Rechnung stellen.

Balkonkraftwerke dürfen jetzt mehr leisten

Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. «Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung», heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung.

Auch beim Anschluss soll es Erleichterungen geben: «Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen», so die Bundesregierung. Hierzu müsse allerdings noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden. Laut Verbraucherzentrale empfehlen die aktuellen Normen einen speziellen Einspeise-Stecker, verbieten die haushaltsüblichen Schukostecker aber nicht konkret. In der Praxis würden diese bereits bei rund 80 Prozent der Steckersolar-Geräte genutzt.

© dpa
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