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Wohnhaus einsturzgefährdet: Kreuzung bleibt gesperrt

Bei einem Wohnhaus in Schöneberg besteht Einsturzgefahr. Die Mieter haben ihre Wohnungen verlassen. Wann sie zurückdürfen, ist unsicher - und auch, wann dort wieder Autos fahren.
Risse an Fassade von Schöneberger Wohnhaus
An der Fassade des Wohnhauses in Schöneberg sind große Risse aufgetreten. © Stephanie Pilick/dpa

Ein Abschnitt der Grunewaldstraße in Berlin-Schöneberg bleibt vorerst weiter gesperrt, nachdem dort an der Fassade eines Wohnhauses große Risse festgestellt wurden. Das teilte die Berliner Polizei am Donnerstag auf Anfrage mit. Das Haus wurde am Mittwoch evakuiert, die Polizei sperrte die Grunewaldstraße zwischen Haupt- und Goltzstraße ab. Autofahrer müssen in dem Bereich mit Behinderungen rechnen. Wann die Straßensperrung aufgehoben wird, lasse sich noch nicht abschätzen, teilte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg auf Anfrage mit.

Gebäude ist vom Einsturz bedroht

Nach Angaben der Feuerwehr vom Mittwochabend ist das Gebäude, das in der Grunewaldstraße auf Privatgelände steht, vom Einsturz bedroht. Die Suche nach den Ursachen für die Rissbildung werde fortgesetzt, sagte ein Sprecher des Hauseigentümers Heimstaden Germany am Donnerstag. Bisher gebe es dazu noch keine Ergebnisse. Die Statiker seien Donnerstagnachmittag noch vor Ort gewesen. Nach Angaben des Bezirksamts müsse zunächst deren Einschätzung abgewartet werden. Von ihr hänge auch ab, wie lange die Grunewaldstraße gesperrt bleibe.

Die Mieter konnten am Mittwoch nicht in ihre Wohnungen zurück. Sie hätten bei Freunden oder Verwandten übernachtet, sagte der Heimstaden-Sprecher. Für sie gilt weiter, dass sie ihre Wohnungen vorerst nicht benutzen können. Mehrere Mieter hätten sich inzwischen gemeldet und um Hilfe bei der weiteren Unterbringung gebeten.

Bauaufsicht hält Kontakt zum Eigentümer

Mit der angeordneten Räumung und Absperrung sei Gefahr für Leib und Leben abgewendet worden, so das Bezirksamt. Das Gebäude instand zu setzen und die Verkehrssicherheit wieder zu gewährleisten, sei Aufgabe des Eigentümers, so das Bezirksamt. «Zunächst muss geklärt werden, wie die akute Einsturzgefahr abgewehrt werden kann.» Die Bauaufsicht halte engen Kontakt zum Eigentümer und den von ihm beauftragten Sachverständigen. «Solange vonseiten des Eigentümers die notwendigen Maßnahmen mit der gebotenen Eile veranlasst werden, besteht kein Grund für ein bauaufsichtliches Einschreiten.»

Die Bauaufsicht habe am 20. Februar von äußerlich sichtbaren Schäden am Gebäude an der Kreuzung Goltzstraße/Grunewaldstraße erfahren. Am 9. April habe der Eigentümer festgestellt, dass das Ausmaß der Schädigung der Bausubstanz größer als ursprünglich angenommen und deshalb eine Räumung der Wohnungen erforderlich sei. Am 10. April wurde vor Ort entschieden, dass die betroffenen Wohneinheiten sowie die gewerblichen Nutzungen evakuiert und die Kreuzung vor dem Gebäude gesperrt werden müssen, wie es weiter hieß.

© dpa
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