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Cannabis-Gesetz: Ministerin befürchtet überlastete Justiz

Eigentlich soll die geplante Legalisierung des Besitzes von Cannabis in geringen Mengen auch die Justiz entlasten. Niedersachsens Justizministerin warnt allerdings angesichts des Gesetzentwurfs vor einem drohenden Bürokratiemonster.
Niedersachsens Justizministerin Wahlmann
Kathrin Wahlmann spricht bei einer Kabinettspressekonferenz. © Julian Stratenschulte/dpa

Angesichts der vom Bund geplanten Cannabis-Legalisierung befürchten die Justizbehörden in Niedersachsen eine riesige Mehrbelastung. Nach jetzigem Stand soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis oder der Anbau von bis zu drei Pflanzen nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend straffrei sein. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen. Damit würde dieser rückwirkende Straferlass vom Tag des Inkrafttretens des Gesetzes an gelten. Das führe zu einem kaum zu bewältigenden Mehraufwand für die Justiz, warnte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Sie halte den Gesetzentwurf für noch nicht ausgereift, sagte sie am Dienstag in Hannover. Zuvor hatte die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» darüber berichtet.

Das Gesetz in seiner jetzigen Form sei keine Entlastung für die Justiz, sagte die Ministerin. «Durch die geplante rückwirkende Straffreiheit müssten die Kolleginnen und Kollegen bei den Staatsanwaltschaften eine massenhafte Flut an Akten händisch auswerten, um festzustellen, ob die weitere Strafverfolgung kurzerhand zu beenden ist», sagte Wahlmann. Hier gehe es nicht um ein paar Fälle, sondern um Hunderttausende von Akten.

Auch Gerichte und Justizvollzugsanstalten sieht Wahlmann vor einer enormen Mehrbelastung. Die Gerichte müssten ausgesprochene Gesamtstrafen, bei denen auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz einbezogen wurden, nochmals überprüfen und gegebenenfalls neu fassen. Die Justizvollzugsanstalten schließlich müssten innerhalb von kürzester Zeit Menschen aus der Haft entlassen, ohne dass diese hinreichend auf ihre Entlassung vorbereitet werden konnten.

Wahlmann sprach von «unsinnigen Verwaltungsaufgaben» für Staatsanwaltschaften und Gerichte. Dort werde bereits am Limit und zum Teil darüber hinaus gearbeitet.

Sie habe bereits sehr konstruktive Gespräche mit der Bundesebene geführt und sei guter Dinge, dass entsprechend nachgebessert werde, sagte Wahlmann. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Wochenende erklärt, dass das Gesetz noch im Februar durch den Bundestag gehen solle, um am 1. April in Kraft treten zu können.

© dpa
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