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«Prophet» vom Niederrhein beantragt Berufung am NRW-OVG

Mit der Ausweisung des selbst ernannten «Propheten» vom Niederrhein in die Niederlande beschäftigt sich jetzt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Der 61-Jährige hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gestellt, wie eine OVG-Sprecherin am Montag sagte.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. © Guido Kirchner/dpa

Der Kreis Kleve hatte die Ausweisung des Mannes angeordnet, der vom Landgericht Kleve rechtskräftig wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz hatte sich der Rechtsauffassung der Behörde angeschlossen und die Klage des Mannes gegen die Ausweisung abgewiesen. Der Kreis hatte argumentiert, dass bei dem Sektenführer ein erhebliches Rückfallrisiko bestehe und daher von ihm eine unabweisbare Gefahr ausgehe.

Der Häftling hatte sich als EU-Bürger gegen den Verlust der EU-Freizügigkeit und die angeordnete Ausreise sowie Überstellung in ein niederländisches Gefängnis gewehrt. Der 61-Jährige, der acht Kinder von fünf Frauen hat, bestritt dem Gericht gegenüber jedes pädophile Rückfallrisiko.

Nach dem Urteil des Landgerichts hatte der Kreis Kleve dem Gründer seiner umstrittenen Glaubensgemeinschaft die Freizügigkeit entzogen und im Mai per Verfügung seine Ausreise innerhalb von vier Wochen angeordnet. Das ist nach EU-Recht bei verurteilten Straftätern möglich. Unter anderem dann, wenn die Betroffenen auch künftig als schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten.

Der Niederländer hatte die Glaubensgemeinschaft mit Sitz auf einem Klostergelände am Niederrhein 2003 gegründet. Nach einem Hinweis, dass dort möglicherweise eine junge Frau gefangen gehalten wird, hatten hunderte Polizisten im Oktober 2020 das Kloster durchsucht. Die als Mädchen mehrfach missbrauchte und zu dem Zeitpunkt 25-jährige Niederländerin wurde weggebracht. Im Strafprozess war sie als Nebenklägerin und Belastungszeugin aufgetreten.

© dpa
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