Der Landtagsabgeordnete Péter Vida ist als Vorsitzender der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen (BVB)/Freie Wähler bestätigt worden. Die Zentralversammlung habe Vida am Samstag in Bernau mit 93 Prozent der abgegebenen Stimmen wiedergewählt, teilte der Landesvorstand von BVB/Freie Wähler mit. Es gab keine Gegenkandidaten. Auch seine stellvertretenden Vorsitzenden Ilona Nicklisch, Heiko Selka und Bernd Albers wurden bestätigt. Zum neuen Schatzmeister wurde Robert Soyka bestimmt.
Vida erklärte in seiner Rede, BVB/Freie Wähler wolle bei den Kreistagswahlen im kommenden Jahr mit rund 1000 Bewerbern ins Rennen gehen. Bei der Landtagswahl im September werde ein Ergebnis von 8 Prozent angestrebt. Ziel sei eine Regierungsbeteiligung im Herbst, um die Erfolge aus der bisherigen Oppositionsarbeit auszubauen, kündigte Vida an. Bei der Landtagswahl 2019 war BVB/Freie Wähler mit 5,0 Prozent ins Parlament eingezogen.
Ein Schwerpunkt des Landtagswahlkampfs solle die Kampagne «Verbote verbieten» sein, die ein Gegenangebot zur Politik der Grünen machen wolle, sagte Vida. Dabei wolle BVB/Freie Wähler einem Zwang zum Heizungstausch und dem Verbrenner-Aus mehr Selbstbestimmung der Bürger entgegensetzen.
Die Zentralversammlung gab den Angaben zufolge zehn Monate vor der Landtagswahl auch den Startschuss für eine Volksinitiative unter dem Titel «Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten». Damit wird ein Krankenhaus-Rettungsfonds zum Erhalt aller Standorte in Brandenburg gefordert. Zudem sollen die Landärzte-Stipendien verdoppelt und die Ausbildungskosten für nichtärztliche Praxisassistenten vom Land übernommen werden.
Vida forderte den ehemaligen Landtagsabgeordneten Philip Zeschmann erneut auf, bis Ende des Jahres sein Mandat niederzulegen und an BVB/Freie Wähler zurückzugeben. Zeschmann war Anfang November im Landtag aus der Fraktion BVB/Freie Wähler ausgetreten und zur AfD-Fraktion gewechselt. Dadurch verloren die vier verbliebenen Abgeordneten den Fraktionsstatus. Dagegen hat Vida einen Eilantrag beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Über ein Organstreitverfahren soll der Erhalt als Fraktion durchgesetzt werden.