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Reichsbürger in Abwesenheit verurteilt

Per Mausklick Mitglied im Königreich Deutschland? Dieser Hinweis im Impressum eines Onlinehändlers für Nahrungsergänzungsmittel rief Verbraucherschützer auf den Plan.
Frankfurter Landgericht
Eine Frau geht in den Eingang vom Gebäude E vom Frankfurter Landgericht. © Helmut Fricke/dpa

Ein Online-Händler für Nahrungsergänzungsmittel muss sein Impressum ändern: Er darf nicht mehr behaupten, sein Firmensitz sei das «Königreich Deutschland» und die Kunden träten mit dem Kauf diesem bei. Das Landgericht Frankfurt fällte am Mittwoch ein sogenanntes Versäumnisurteil, da weder der Beklagte noch dessen Anwalt zu dem Zivilprozess erschienen sind. Die Verbraucherzentrale (VZ) Hessen hatte auf Unterlassung geklagt.

Der Beklagte muss die Verfahrenskosten tragen und kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Sollte er, nachdem das Urteil rechtskräftig ist, das Impressum nicht ändern, will die Verbraucherzentrale nach Angaben ihres Anwalts ein Zwangsgeld beantragen. Die VZ bereitet nach eigenen Angaben ähnliche Klagen gegen drei weitere Unternehmen des «Königreichs Deutschland» vor, in Karlsruhe, Düsseldorf und ein zweites Frankfurt. 

«Irgendwelche Fantasiestaaten»

Auslöser war die Beschwerde einer Verbraucherin Ende 2022, wie der Vorstand der VZ Hessen, Philipp Wendt, am Rande des Prozesses berichtete. Die VZ habe die Klage angestrebt, «damit sich die Menschen nicht irgendwelche Fantasiestaaten ausdenken». Verbraucher dürften beim Onlinekauf nicht getäuscht werden, sie müssten ein reales Gegenüber haben und wissen, gegenüber wem sie ihre Ansprüche geltend machen können. 

Versuche der VZ, mit dem Mann Kontakt aufzunehmen, hätten zu keinem Erfolg geführt: Er habe einen Ordner mit wirren Unterlagen geschickt und mitgeteilt, dass das deutsche Recht für ihn nicht gelte, so eine VZ-Juristin. Neben dem Impressum monierte die VZ auch unzulässige Aussagen zur Wirkung der angebotenen Mittel, etwa Vitamin C oder Bitterstoffe. Laut Versäumnisurteil muss der Anbieter diese Aussagen ebenfalls löschen (2-06 84/23).

© dpa
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