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Rechtspfleger wollen Robe tragen

Die Aufgaben von Rechtspflegern haben sich deutlich erweitert. In NRW wollen sie nun, wie Richter und Staatsanwälte, in bestimmten Fällen Robe tragen. Die Regierungsmehrheit scheint einverstanden.
Richterrobe
Ein in Robe gekleideter Richter steht vor Beginn der Verhandlung im Landgericht Düsseldorf. © Marius Becker/dpa/Archivbild

Die Rechtspfleger in Nordrhein-Westfalen wollen - wie Richter und Staatsanwälte - Robe tragen. Zumindest hat das der Bund Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Nordrhein-Westfalen, vorgeschlagen: Man möge Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Land das Tragen einer Amtstracht ermöglichen.

Bei NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) und den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen rennen sie damit offene Türen ein: Das Ministerium der Justiz stehe dem Vorhaben positiv gegenüber, heißt es in einem Bericht an den Landtag. CDU und Grüne wollen noch in dieser Woche das Parlament damit befassen.

Das Tragen einer Amtstracht könne dazu beitragen, den Respekt vor den Rechtspflegern und ihr Ansehen bei der Amtsausübung zu wahren, heißt es im Bericht des Justizministeriums. Vor diesem Hintergrund prüfe das Ministerium, unter welchen Voraussetzungen die Einführung einer Amtstracht für Rechtspfleger in Betracht kommt. Zu Kosten, Zahl und Farbe der zusätzlichen Roben steht im Bericht nichts.

Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen kündigten am Montag an, noch in dieser Woche einen entsprechenden Beschluss in den Landtag einzubringen. Mit ihm soll die Landesregierung beauftragt werden, Rechtspflegern das Tragen von Roben zu ermöglichen. Seit 2013 seien ihre Aufgaben vom Bundesgesetzgeber erheblich erweitert worden, heißt es zur Begründung. Dadurch hätten sie häufig direkten Kontakt zu Bürgern.

Nicht immer werde ihnen dabei der nötige Respekt entgegengebracht, wie sie mitgeteilt hätten. Die Robe könnte dies ändern, zumal auch Amtsanwälte und Urkundsbeamte schon jetzt bei bestimmten Amtshandlungen eine «Amtstracht» trügen.

Der Bund der Steuerzahler NRW wies darauf hin, dass Richter und Staatsanwälte ihre Roben aus eigener Tasche zahlen. Wenn dies bei den Rechtspflegern auch der Fall sei, werde man sich nicht dagegen stellen. «Ob das Tragen einer Robe bei Rechtspflegern sinnvoll ist, wollen wir nicht beurteilen», sagte eine Sprecherin am Montag.

© dpa
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