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Prozessbeginn zum Radlader-Unfall von Toppenstedt im Januar

Der tragische Radlader-Unfall von Toppenstedt schockierte im Sommer eine ganze Dorfgemeinschaft. Ein Fünfjähriger und ein Mann wurden bei einer Ausfahrt tödlich verletzt. Im Januar wird der Fall nun vor Gericht verhandelt.
Prozess zum Radlader-Unfall von Toppenstedt
Eine Gitterbox samt Gabeln von dem in den Unfall verwickelten Radlader. © Philipp Schulze/dpa/Archivbild

Der Prozess zum tödlichen Radlader-Unfall von Toppenstedt beginnt noch im Januar am Landgericht Lüneburg. Der 44-jährige Angeklagte müsse sich ab dem 22. Januar (9.30 Uhr) vor der Jugendkammer verantworten, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in elf Fällen vor.

Der Unfall hatte sich am 24. Juni in Toppenstedt südlich von Hamburg während eines Vater-Kind-Zeltlagers ereignet. Der Fahrer hatte mehrere Menschen in einer Transportbox an der Frontgabel seines Radladers herumgefahren. Auf einem Feldweg löste sich die Gitterbox. Die Insassen stürzten aus drei Metern Höhe ab. Bei dem Unfall starben ein 39 Jahre alter Mann und ein Fünfjähriger. Elf Kinder seien verletzt worden, hieß es vom Landgericht.

Im November hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Nach damaligen Angaben der Strafverfolger war die verwendete Stahlgitterbox zum Transport von Menschen weder zugelassen noch geeignet. Außerdem soll der Beschuldigte die Box nicht ordnungsgemäß gesichert haben. Ein Gutachten hatte im Zuge der Ermittlungen zudem ergeben, dass ein technischer Defekt nicht als Unfallursache in Frage kam. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Das Unglück hatte in der Region große Bestürzung ausgelöst. Zur Gedenkfeier im benachbarten Salzhausen waren wenige Tage danach etwa 600 Menschen zusammengekommen. Darunter waren viele Helferinnen und Helfer, die am Unglückstag im Einsatz gewesen waren.

© dpa
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