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Wohnraumbelastung: Kommunen fordern Grundsteuer-Korrektur

Die Grundsteuerreform wird im laufenden Jahr konkret. In den Kommunen laufen die Berechnungen. Nach den ersten Erkenntnissen schlagen die Kommunalverbände Alarm. Sie befürchten eine Verschiebung zu Lasten von Wohngrundstücken. Das würde nicht nur die Eigentümer betreffen.
Wohnhäuser in Köln
Wohngebäude stehen an einer Straße in der Südstadt. © Federico Gambarini/dpa

Immobilieneigentümer sollen im Laufe des neuen Jahres erfahren, wie viel Grundsteuer sie nach der grundlegenden Reform in Zukunft bezahlen müssen. Die kommunalen Spitzenverbände schlagen nach ersten Berechnungen Alarm und warnen eindringlich vor einer Lastenverschiebung zum Nachteil von Wohngrundstücken. Auch die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP im Landtag mahnen gegenüber der Landesregierung vor diesem Hintergrund dringend eine Korrektur an.

Der Städte- und Gemeindebund NRW berichtet von großen Sorgen: «Die Berechnungen in den Kommunen laufen bereits. Und weisen auf ein großes Ärgernis hin: Nach den jetzigen Messzahlen läuft es auf eine massive Verschiebung zu Lasten der privaten Eigentümer hin», sagte Verbandspräsident Christoph Landscheidt, der Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort ist. Wohngrundstücke würden deutlich stärker belastet als gewerbliche Grundstücke. Das könne so nicht stehenbleiben, das Land NRW müsse dringend gegensteuern. «Eine zusätzliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern ist in meinen Augen nicht mehr vermittelbar.»

Zuvor hatte auch schon der Städtetag NRW eine Korrektur angemahnt. Es müsse vermieden werden, dass es durch die Reform zu einer Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken komme und Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke, hatte Geschäftsführer Helmut Dedy der «Rheinischen Post» gesagt. «Mit eigenen Landesmesszahlen kann und sollte das Land hier schnell tätig werden. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Grundsteuermesszahlen für Geschäftsgrundstücke anhebt und so diese systematischen Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümer verhindert», forderte der Verbandsvertreter.

Die SPD-Landtagsfraktion forderte die schwarz-grüne Landesregierung auf, zu handeln. «Es kann nicht sein, dass Wohngrundstücke teurer werden, während Gewerbegrundstücke profitieren», sagte am Dienstag der Abgeordnete Alexander Baer. Das Land könne die Grundsteuerreform korrigieren und über die Messzahl diese höhere Belastung für Wohngrundstücke verhindern. Andere Länder wie Sachsen machten es vor. Dem müsse NRW folgen, «denn Wohnen darf nicht noch teurer werden».

Auch die FDP-Landtagsfraktion erklärte, die Landesregierung sollte «endlich dem Beispiel zahlreicher anderer Bundesländer folgen». Fraktionsvize Ralf Witzel warf Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) vor, die Augen vor den Folgen seines Grundsteuermodells zu verschließen. «Klar ist für uns, dass die Grundsteuerreform insgesamt keine Mehrbelastungen nach sich ziehen darf», betonte er. Deshalb sollte Schwarz-Grün mit der Anpassung der Steuermesszahlen zumindest die steuerliche Benachteiligung von Wohngrundstücken verhindern.

Das NRW-Finanzministerium verweist darauf, dass die Kommunen über Gestaltungsmöglichkeiten sowohl bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer verfügten. Die Kommunen legten die Hebesätze zur Grundsteuer im Rahmen ihrer Selbstverwaltung fest. So entschieden sie eigenständig über die finanziellen Auswirkungen für ihre Bürger.

Das Bundesverfassungsgericht habe die bei der Einheitsbewertung bestehenden Wertverzerrungen als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber aufgefordert, diese zu beseitigen. Letztlich könne die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts dazu führen, dass diejenigen, die bislang zu viel zahlten, künftig entlastet werden - und umgekehrt. Die Grundsteuerbelastung könne auch gleich bleiben. Darauf wies das NRW-Finanzministerium in dem Zusammenhang noch mal hin.

Immobilieneigentümer bekommen nach Abgabe der Grundsteuererklärung vom Finanzamt die Bescheide über den Grundsteuerwert und über den Grundsteuermessbetrag. Die Kommunen verschicken danach die Bescheide über die Grundsteuer, die ab 2025 an die Kommune zu bezahlen ist.

Der Städte- und Gemeindebund NRW geht davon aus, dass die Kommunen die neuen Grundsteuerbescheide im zweiten Halbjahr 2024 - eher zum Jahresende hin als schon zur Jahresmitte - verschicken werden. Zuvor müsse in den Städten und Gemeinden noch über die Höhe der sogenannten Hebesätze entschieden werden. Das werde in der Regel im Zuge der Haushaltsaufstellung in den Kommunen für das Jahr 2025 geschehen.

© dpa
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