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Windkraft-Beteiligungsgesetz: Beratungsbedarf nimmt zu

An neuen Windrädern scheiden sich mitunter die Geister. Um die Zustimmung in der Bevölkerung zu steigern, sollen Kommunen und Bürger finanziell beteiligt werden. Der Beratungsbedarf steigt.
Wald-Windpark in Bad Berleburg
Wolken ziehen über Windräder zur Stromerzeugung. © Federico Gambarini/dpa

Gut vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Windkraft-Beteiligungsgesetzes häufen sich bei der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz die Anfragen von Kommunen. «Die Nachfrage nach Beratungen steigt», sagte Geschäftsführer Christian Mildenberger der Deutschen Presse-Agentur. Seit Januar habe es bereits über 30 Beratungen sowie mehrere Online- oder Präsenz-Veranstaltungen gegeben.

Das sogenannte Bürgerenergiegesetz war Ende 2023 in Kraft getreten. Bei neuen Windrad-Projekten verpflichtet es die Anlagenbetreiber dazu, den betroffenen Gemeinden Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Bürgerinnen und Bürger können profitieren. Mit der Beteiligung soll die Zustimmung zu Windkraftprojekten gesteigert werden.

Je Kilowattstunde soll es 0,2 Cent geben

Die finanzielle Beteiligung kann etwa über eine Beteiligung an der Projektgesellschaft des Vorhabens erfolgen. Möglich sind auch vergünstigte lokale Stromtarife sowie pauschale Zahlungen an Anwohner oder Gemeinden. Mit dem Geld können außerdem gemeinnützige Stiftungen oder Vereine finanziert werden. Geht es um direkte Zahlungen, sieht das Gesetz eine Größenordnung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Windstrom vor. Die Art der Beteiligung wird jeweils in einer Vereinbarung zwischen Kommune und Anlagenbetreiber festgeschrieben.

«Wir möchten Kommunen ermutigen, die Chance für sich und ihre Region zu erkennen, wenn sie selbst als Treiber finanzieller Beteiligungsprozesse aktiv werden», sagte Mildenberger weiter. Er verwies in diesem Zusammenhang auf einen neuen Leitfaden, der über alle Arten von Beteiligungsmöglichkeiten informiert. Mildenberger schätzt, dass die neuen Regeln jährlich bei 150 bis 250 neuen Windkraftanlagen in NRW zur Anwendung kommen werden.

Im Schnitt bis zu 28.000 Euro je Anlage

Doch mit welchem Betrag dürfen Kommunen und Bevölkerung rechnen, wenn es um direkte Zahlungen geht? Die Fachagentur Wind an Land geht davon aus, dass moderne Anlagen mit durchschnittlich 5,5 Megawatt Leistung je nach Standort in NRW 13 bis 14 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren können. Damit läge der Betrag pro Jahr und Anlage bei 26.000 bis 28.000 Euro.

© dpa
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