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Nach Urteil wegen fahrlässiger Tötung: Revision

Der Tod der zuckerkranken Schülerin Emily auf einer Studienfahrt beschäftigt die Justiz weiter. Die verurteilten Lehrerinnen haben Revision eingelegt. Sie waren zu Geldstrafen verurteilt worden.
Fortsetzung Prozess um Tod von Schülerin auf Studienfahrt
Die beiden Angeklagten und die Rechtsanwälte Lutz Adam (2.v.l) und Marius Kuschka (r) sitzen vor Beginn der Verhandlung im Saal. © Henning Kaiser/dpa

Die vom Landgericht Mönchengladbach wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilten Lehrerinnen wollen das Urteil anfechten. Beide Angeklagte hätten Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag. Auf einer von ihnen betreuten Studienfahrt nach London im Juni 2019 war die zuckerkranke Schülerin Emily gestorben. Die 60 und 34 Jahre alten Pädagoginnen waren zu Geldstrafen von 23.400 Euro und 7200 Euro verurteilt worden.

Aus Sicht des Gerichts hatten die Angeklagten gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie im Vorfeld der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten. In Kenntnis der Erkrankungen hätten sie von dem Diabetes der 13-Jährigen gewusst, in London deren akute Überzuckerung früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so den Tod des Mädchens verhindern können.

Im Prozess hatten die Frauen den Tod der Schülerin bedauert. Sie betonten, damals nach bestem Wissen gehandelt zu haben. Sie hätte nicht von der Erkrankung von Emily gewusst und seien im Vorfeld bei einem Elternabend weder von der Schülerin noch von deren Stiefvater darauf hingewiesen worden. Die 13-Jährige soll während der Fahrt selbst zur Verschlechterung ihres Zustands beigetragen haben, indem sie nicht auf ihre Blutzuckerwerte geachtet und nicht genug Insulin gespritzt haben soll.

Das Gericht hatte in der vergangenen Woche die ältere Angeklagte zu 180 Tagessätzen zu je 130 Euro und die jüngere zu 180 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten 20 Tagessätze als vollstreckt. Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Vor dem Prozess hatte es ein jahrelanges juristisches Tauziehen gegeben, ob der Fall überhaupt vor Gericht kommen soll.

© dpa
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