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OVG entscheidet über Staatsexamen: War es gekauft?

Eine Bremerin klagt vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Aberkennung ihres Zweiten juristischen Staatsexamens. Hat sie die Prüfungslösungen gekauft?
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Die Verwaltungsgerichtsordnung steht neben Akten im Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) auf einem Tisch. © Philipp Schulze/dpa

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheidet am 30. April (10.30 Uhr) über ein möglicherweise gekauftes zweites juristisches Staatsexamen. Die Bremerin wendet sich gegen die Aberkennung. Das Justizprüfungsamt hatte die 2013 abgelegte Staatsprüfung für nicht bestanden erklärt, weil sie Klausurlösungen bei einem als Repetitor tätigen Rechtsanwalt aus Hamburg gekauft habe. Dies teilte das OVG am Mittwoch mit.

Der Anwalt habe diese wiederum zuvor von einem ehemaligen Richter, der zu dieser Zeit an das Landesjustizprüfungsamt abgeordnet gewesen ist, erhalten. Der Richter war 2015 vom Landgericht in Lüneburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er Prüfungslösungen für Jura-Staatsexamen verkauft hatte. Der ehemalige Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt war der Bestechlichkeit, der versuchten Nötigung und des Verrats von Dienstgeheimnissen für schuldig befunden worden.

Für die mündliche Verhandlung vor dem OVG ist ein Zeuge geladen. Die Klägerin hatte in Bremen studiert, ihr Referendariat im Bereich des Oberlandesgerichts Celle absolviert, sagte ein OVG-Sprecher.

© dpa
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