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Land überprüft Corona-Hilfen von 2020

Rund 56.000 Unternehmen und Selbstständige erhielten in Schleswig-Holstein Anfang 2020 Corona-Soforthilfen. Oftmals zu viel. Nun droht ihnen eine Rückzahlung.
Corona-Soforthilfen
Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss. © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Knapp 40.000 Fälle von Soforthilfen während der Corona-Pandemie will das Land Schleswig-Holstein im Auftrag des Bundes auf zu viel gezahlte Mittel überprüfen lassen. «Bislang hat sich erst ein Drittel aller 56.000 Antragstellerinnen und Antragsteller zurückgemeldet», sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Freitag. Aus den übrigen rund 17.000 Fällen, die sich nach Erhalt von Hilfen bereits gemeldet haben, ergaben sich Rückforderungen in Höhe von 158 Millionen Euro. Zurückgeflossen sind demnach bereits 20 Millionen Euro an das Land und 119 Millionen Euro an den Bund.

Nach Ausbruch der Pandemie hatten viele Unternehmen und Selbstständige ihre Arbeit im März 2020 vorübergehend einstellen müssen. Um deren wirtschaftliches Überleben zu sichern, brachten Bund und Land Corona-Soforthilfen auf den Weg. Um Geld zu erhalten, mussten Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Liquiditätsengpass für einen drei beziehungsweise fünf Monate langen Zeitraum schätzen. Allein in Schleswig-Holstein wurden in der Anfangsphase Pandemie rund 468 Millionen Euro an Hilfen ausbezahlt. Viele Unternehmen und Selbstständige nahmen aber früher als erwartet bereits ab Mitte April 2020 wieder die Arbeit auf. Sie erhielten unterm Strich damit zu viel Geld vom Staat.

Auf ein im August 2021 begonnenes Rückmeldeverfahren reagierten nur rund 30 Prozent der Betroffenen. Nun überprüfte das Land im Auftrag der Bundesregierung stichprobenhaft die übrigen Fälle. Dabei kam heraus, dass vier von fünf Unternehmen und Selbstständige zu viel Geld bekommen haben. In diesen knapp 40.000 Fällen werden die Begünstigten nun nacheinander angeschrieben. Sie müssen sich verpflichtend binnen vier Wochen in einem Online-Verfahren zurückmelden. «Wer auf das Schreiben nicht reagiert, erhält einen Rückforderungsbescheid über die gesamte Summe der erhaltenen Corona-Soforthilfe», sagte der Sprecher. Es seien aber auch Fristverlängerungen möglich. Für Rückzahlungen kann eine Stundung bis maximal 36 Monate beantragt werden.

© dpa
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