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Flummis und Tennisbälle: Ausschuss für moderate Strafen

Wochenlang sorgten die Fans in der Bundesliga mit Protesten für Spielunterbrechungen. Nun hat der DFB-Kontrollausschuss das weitere Vorgehen mitgeteilt.
Fan-Proteste
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) will bei den Strafen moderat vorgehen. © Bernd Thissen/dpa

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und das DFB-Präsidium haben sich nach den Fanprotesten im Investorenstreit auf eine einheitliche Linie zur Sanktionierung der Spielverzögerungen in Bundesliga und 2. Bundesliga geeinigt.

Das Gremium werde «maßvolle und je nach Liga und Länge der Spielunterbrechungen abgestufte Geldstrafen beim DFB-Sportgericht beantragen», hieß es in einer Mitteilung des DFB. Die ersten Strafanträge an die Vereine sollen in den kommenden Tagen verschickt werden.

Wochenlang protestierten die Fans auf den Rängen mit Flummis, Tennisbällen und Schokotalern gegen den geplanten Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL). Der Deal platzte schließlich - auch, weil der Druck vonseiten der Anhänger immer größer wurde.

Kontrollausschuss kündigt pauschale Strafen an

«Es war von vornherein klar, dass wir keine Flummis und Tennisbälle zählen, sondern mit Pauschalbeträgen arbeiten werden, so wie wir es bei vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit auch getan haben», sagte Anton Nachreiner als Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses. An einem friedlichen Protest sei nichts auszusetzen. «Aber Gegenstände, die in den Innenraum fliegen, können dort befindliche Personen gefährden, und Unterbrechungen stehen einem reibungsfreien Ablauf des Spielbetriebs entgegen.»

Bundesligisten sollen - je nach Länge der Unterbrechung - zwischen 10.000 und 50.000 Euro Strafe zahlen. Bei der 2. Liga (5000 bis 30.000 Euro) und der 3. Liga (2500 bis 15.000) liegen die Summen niedriger. Hatte das Werfen der Gegenstände keine Spielunterbrechung zur Folge, sollen pauschal Strafen in Höhe von 5000 Euro (Bundesliga), 2500 Euro (2. Bundesliga) und 1250 (3. Liga) beantragt werden.

© dpa
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