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Prozess: 34-Jähriger soll Schwangere ermordet haben

Weil sie ihre Schwangerschaft offenbaren wollte, soll die Frau erstochen worden sein. Auch der Embryo überlebte nicht. Der mutmaßliche Täter steht nun wegen Mordes in Köln vor Gericht.
Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift «Angeklagter» wird auf die Gerichtsbank gestellt. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Mord aus niedrigen Beweggründen lautet seit Dienstag vor dem Kölner Landgericht der Vorwurf gegen einen 34 Jahre alten Mann aus Leverkusen. Der Türke soll seine im vierten Monat schwangere, ehemalige Lebensgefährtin auf offener Straße mit einem Küchenmesser tödlich verletzt haben. Dabei sei auch der Embryo im Mutterleib umgekommen, weshalb der 34-Jährige auch wegen eines verbotenen Schwangerschaftsabbruchs angeklagt ist.

Hintergrund der Tat sei gewesen, dass die ehemalige Lebensgefährtin dem Angeklagten angekündigt habe, dessen Mutter die frühere Beziehung sowie die Schwangerschaft zu offenbaren. «Der Angeschuldigte, der seiner muslimischen Familie gegenüber die Beziehung zur Geschädigten und deren Schwangerschaft bislang geheim gehalten hatte, wollte diese Offenbarung um jeden Preis verhindern», da er einen «Ansehensverlust fürchtete», hieß es bei Verlesung der Anklage.

Mit einem 14 Zentimeter langen Küchenmesser bewaffnet habe der Angeklagte die 35-Jährige dann vor dem Mehrfamilienhaus, in dem er unter anderem mit seiner Mutter gelebt habe, abgepasst. Nach einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung mit der 35-Jährigen habe der Angeklagte schließlich das Messer gezogen und «in Tötungsabsicht mehrfach kraftvoll auf den Oberkörper» eingestochen, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte sei anschließend zunächst vom Tatort geflüchtet, habe dann aber den Notruf gewählt und sich in Tatortnähe widerstandslos von der Polizei festnehmen lassen.

Der Angeklagte teilte am Dienstag über seinen Verteidiger mit, dass er keine Angaben zu den Vorwürfen machen werde. Die Eltern sowie die Schwester und der Bruder der Verstorbenen treten in dem Prozess, der mit sechs weiteren Verhandlungstagen bis Ende Mai terminiert ist, als Nebenkläger auf.

© dpa
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