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Mutmaßlicher «Reichsbürger» zu Haft verurteilt

Der mutmaßliche «Reichsbürger» Maximilian Eder ist vor dem Amtsgericht München unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn zudem der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs, des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Urkundenfälschung schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.
Mutmaßlicher «Reichsbürger» Maximilian Eder
Vor dem Amtsgericht München wird das Urteil gegen den mutmaßlichen «Reichsbürger» Maximilian Eder erwartet. © -/dpa/Archivbild

Der 65-jährige mutmaßliche Rechtsextremist, der sich Ende Mai als einer der mutmaßlichen Rädelsführer der «Reichsbürger»-Gruppierung um Heinrich XIII. Prinz Reuß vor Gericht in Frankfurt wegen Terrorverdachts verantworten muss, hatte zu Prozessbeginn angegeben, seinen Alkoholkonsum vor allem in der Corona-Zeit deutlich erhöht zu haben.

Obwohl der ehemalige Bundeswehr-Offizier seinen Führerschein zu dem Zeitpunkt bereits wegen Alkohols am Steuer los war, soll er 2022 mehrfach betrunken mit dem Auto unterwegs gewesen sein. Laut Anklage hatte er schon am Vormittag 1,8 Promille im Blut, als er sein Auto im März 2022 auf der Flucht vor einer Polizeistreife gegen einen Baum fuhr. Nur rund zwei Wochen später erwischten Polizisten ihn mit 1,3 Promille auf dem Mittleren Ring in München. Bei seinem vergeblichen Fluchtversuch beschädigte er laut Generalstaatsanwaltschaft zwei parkende Autos, einen Roller und ein Motorrad. Die Anklage hatte eine Haftstrafe von elf Monaten gefordert.

Der Prozess in München war unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen geführt worden. «Eine Verkehrsstraftat im Staatsschutzmantel», hieß es von der Staatsanwaltschaft.

In Frankfurt wird Eder gemeinsam mit weiteren mutmaßlichen Rädelsführern der Gruppe auf der Anklagebank sitzen, die ab August 2021 einen Umsturz und einen Sturm auf den Bundestag in Berlin geplant und konkret vorbereitet haben sollen.

Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert, daher ihr Name. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an.

© dpa
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