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Länder bei Krankenhausreform nicht berücksichtigt

Nach Ansicht der Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein, wird bei der Krankenhausreform die Expertise der Bundesländer nicht berücksichtigt. «Fristgerecht haben die Länder eine umfangreiche, konstruktive und zwischen allen 16 Ländern geeinte fachliche Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben», sagte sie am Mittwoch in Kiel. Das keine Forderungen der Länder im Regierungsentwurf des Gesetzes stünden, sei eine einseitige Abkehr der Zusammenarbeit von Bund und Ländern.
Landtagssitzung in Kiel
Kerstin von der Decken (CDU), Ministerin für Justiz und Gesundheit, spricht im Plenarsaal. © Frank Molter/dpa

Von der Decken begrüße dennoch, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegenüber den Bundesländern angekündigt hatte, dass ihre Forderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten werden sollen. Doch das Verfahren und die Diskussion darum liege nun nicht mehr in der Hand der Bundesregierung, sondern beim Bundestag und Bundesrat, was die Gefahr von erheblichen Verzögerungen mit sich bringe. «Die Länder werden sich mit allem Nachdruck und weiterhin konstruktiv für ihre überparteilich geeinten und ausschließlich fachlich begründeten Änderungsforderungen einsetzen - zum Wohl der Patientinnen und Patienten und zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung», betonte von der Decken.

Das Kabinett hatte die Gesetzespläne des Bundesgesundheitsministers auf den Weg gebracht. Durch die Reform sollen die Krankenhäuser in Deutschland unter weniger finanziellem Druck stehen und sich bei Behandlungen stärker spezialisieren. Der Entwurf kommt als Nächstes in die Beratungen im Bundestag - im Bundesrat ist es hingegen nicht mehr zustimmungsbedürftig. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2025, die konkrete Umsetzung soll dann Schritt für Schritt in den Jahren danach folgen.

© dpa
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