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Kommunen in Niedersachsen nehmen mehr Geld mit Blitzern ein

Blitzer dienen der Verkehrskontrolle. Für Städte und Landkreise in Niedersachsen stehen den Ausgaben auch Millioneneinnahmen gegenüber. Vielerorts stiegen diese. Doch nicht überall.
Blitzer
Autos fahren an einem Radargerät vorbei, der Autofahrer fotografiert, die trotz roter Ampel auf eine Kreuzung fahren. © Lucas Bäuml/dpa/Archivbild

Zahlreiche Kommunen in Niedersachsen haben im vergangenen Jahr mehr Geld mit Blitzern eingenommen. Das ergab eine Umfrage der Deutsche Presse-Agentur unter mehr als 30 Städten und Landkreisen. Rund 20 gaben an, dass die Einnahmen im Vergleich zum Jahr zuvor gestiegen sind. 

Zugleich verwiesen mehrere Sprecher darauf, dass den Einnahmen auch Ausgaben gegenüberstünden - etwa für die Instandhaltung der Messgeräte oder das Personal. Ziel sei zudem, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und nicht, Einnahmen zu erzielen. 

In der Landeshauptstadt Hannover lagen die Einnahmen aus Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstoßen im vergangenen Jahr bei rund sieben Millionen Euro - etwa 700 000 Euro mehr als noch ein Jahr zuvor. Fünf neue Messanlagen gingen 2023 demnach in Betrieb. 

In Braunschweig stiegen die Einnahmen von 2022 auf 2023 um etwas mehr als eine halbe Million auf rund 2,3 Millionen Euro. In Osnabrück wurden im vergangenen Jahr knapp 2,5 Millionen Euro eingenommen - etwa 150 000 Euro mehr als noch ein Jahr zuvor. Höhere Einnahmen verzeichneten etwa auch die Landkreise Vechta, Schaumburg, Leer sowie die Stadt Wilhelmshaven.     

Weniger Geld mit Blitzern nahmen unter anderem die Landkreise Lüchow-Dannenberg, Oldenburg, Rotenburg (Wümme) und Wolfenbüttel ein. 

Viele Kommunen führten die in den vergangenen Jahren gestiegenen Einnahmen auf einen neuen Bußgeldkatalog zurück, der im November 2021 eingeführt wurde. Damit müssen Verkehrssünder höhere Bußgelder zahlen, wenn sie erwischt werden. Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 statt zuvor 35 Euro. Teurer ist es auch für jene geworden, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. 

© dpa
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