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Urteil erwartet gegen Ehemann: Anklage will lebenslang

Jahrelang war die Frau verschwunden. Dann wurde ihre zerstückelte Leiche in einem Anbau der Wohnung des Ehemannes entdeckt. Im Mordprozess hat die Anklage lebenslang beantragt.
Mordprozess gegen Mann von vermisster Frau beginnt
Der Angeklagte sitzt vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal zwischen seinen Anwälten Harald Bex (l) und Nikolai Doszna (r). © Christoph Reichwein/dpa

Im Mordprozess gegen einen 42 Jahre alten Mann vor dem Landgericht Aachen wird am Freitag (ab 9.00 Uhr) das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau beantragt. Er soll vor mehr als sieben Jahren seine Ehefrau erwürgt haben, weil sie ihn verlassen wollte. Die in zwei Teile zerstückelte Leiche der 29-Jährigen war erst im August 2023 in einem Anbau der neuen Wohnung des Angeklagten entdeckt worden.

Die Aachener Mordkommission hatte zur Aufklärung auch verdeckte Ermittler eingesetzt. Die Polizisten mit falscher Identität gewannen das Vertrauen des Handwerkers. Sie gaben vor, einer kriminellen Gruppe anzugehören. Ihnen hatte er sich anvertraut. Die Tonaufnahmen der Gespräche wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit in dem Prozess vorgespielt.

An den bislang acht Prozesstagen hat der Angeklagte beharrlich geschwiegen. Er hatte seine Frau im Oktober 2016 vermisst gemeldet. Der Polizei erklärte er, er habe sie am späten Abend aus dem Haus geworfen und ihr das Handy abgenommen. Die 29-Jährige wollte ihren Mann verlassen und mit dem Kind aus der Ehe mit ihrem neuen Freund wegziehen.

Am mutmaßlichen Tatabend hatte sie ihrem Liebhaber Fotos von sich in Unterwäsche geschickt und gechattet. Der Angeklagte war laut Anklage eifersüchtig. Er soll seiner Frau hinterherspioniert und ihr einen GPS-Tracker in die Tasche gelegt haben, als sie ihren Freund besuchte.

Die Staatsanwaltschaft hat neben einer Verurteilung zu einer lebenslangen Haft auch den Vorbehalt der anschließenden Sicherungsverwahrung beantragt. Die Plädoyers der Nebenklage sowie der Verteidiger müssen vor dem Urteil noch gehalten werden.

© dpa
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