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Briefwahl in Rheinland-Pfalz jetzt möglich

Am 9. Juni wird in Rheinland-Pfalz nicht nur über das Europaparlament, sondern auch über die Kommunalparlamente entschieden. Die Briefwahlunterlagen können jetzt beantragt werden.
Briefwahl
Verschiedene Stimmzettel stecken in einem Stimmzettelumschlag zur Briefwahl. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Die rund 3,2 Millionen Wahlberechtigten in Rheinland-Pfalz können ab sofort Briefwahlunterlagen für die Europa- und die Kommunalwahlen am 9. Juni beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen, mit denen die Briefwahlunterlagen ganz einfach beantragt werden können, müssen spätestens am 21. Mai ausgegeben werden, wie der Landeswahlleiter am Montag in Bad Ems mitteilte. Die Anträge auf Briefwahl können aber auch persönlich oder per E-Mail bei den zuständigen Verwaltungen der Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden oder kreisfreien Städte gestellt werden, allerdings nicht per Telefon oder SMS.

Der Anteil der Briefwähler hat stetig zugenommen. Bei der Europawahl und den Kommunalwahlen 2019 lag er bei 44 Prozent. Der Briefwahlanteil bei der Landtags- und Bundestagswahl 2021 lag sogar bei mehr als 60 Prozent - allerdings war das während der Corona-Pandemie.

Die Briefwahlunterlagen erhalten neben dem eigentlichen Wahlschein, den Stimmzetteln und einem Merkblatt zwei unterschiedlich farbige Umschläge. In den Stimmzettelumschlag werden die ausgefüllten Stimmzettel gesteckt und der Umschlag zugeklebt. In den Wahlbriefumschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der Umschlag mit den Stimmzetteln. Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag beim Wahlvorstand sein und sollte daher spätestens am 4. Juni in den Briefkasten geworfen werden, so der Landeswahlleiter. Möglich ist es auch, die Briefwahl vor Ort zu beantragen und direkt im Bürgerbüro zu wählen.

Die Wahlscheine müssen spätestens bis zum 7. Juni beantragt werden. In nachgewiesenen Krankheits- oder anderen Ausnahmefällen geht das auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr.

Bei der Europawahl dürfen erstmals auch 16- und 17-Jährige ihre Stimmen abgeben, bei den Kommunalwahlen liegt die Altersgrenze weiterhin bei 18 Jahren. Zu den Kommunalwahlen sind alle EU-Bürger automatisch wahlberechtigt, bei der Europawahl müssen nicht-deutsche EU-Bürger die Teilnahme an der Wahl in Deutschland beantragen.

© dpa
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