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Ministerin: Bezahlkarte darf nicht diskriminieren

Seit Monaten wird über den flächendeckenden Einsatz von Bezahlkarten für Geflüchtete diskutiert. Migrationsministerin Doreen Denstädt will keine eingeschränkten Funktionen.
Doreen Denstädt
Doreen Denstädt (Bündnis90/Die Grünen), Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz von Thüringen, spricht auf einer Pressekonferenz. © Martin Schutt/dpa

Thüringens Migrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) hat bei der flächendeckenden Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete vor diskriminierenden Sonderregelungen und Funktionseinschränkungen gewarnt. Es gehe um eine gleichberechtigte Teilhabe, erklärte sie am Mittwoch in Erfurt. Denstädt sprach sich gegen Einschränkungen in der Funktion im Vergleich zu EC-Karten aus.

Wenn der Zugang zu Bargeld mit der Karte unterbunden würde, könnte das «als Ausdruck einer geringeren Vertrauenswürdigkeit verstanden werden», erklärte die Ministerin. Auch eine Geltung der Karten nur in bestimmten Regionen sieht Denstädt kritisch - es komme einer Einschränkung der Freizügigkeit gleich.

Bezahlkarte in zwei weiteren Kreisen

In dieser Wochen hatten die Oppositionsparteien CDU und FDP eine schnelle Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete in Thüringen verlangt - unabhängig über den Streit um die Karten in der Berliner Ampel-Koalition. Weitere Landkreise in Thüringen wollen regionale Lösungen einführen - zum 1. März soll eine Bezahlkarte für Asylbewerber in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen und Kyffhäuser kommen. Ähnliche Planungen gibt es auch in anderen Thüringer Kreisen. Bereits regional genutzt werden Karten im Eichsfeld und im Kreis Greiz.

Thüringens Integrationsbeauftragte Mirjam Kruppa kritisiert eine diskriminierende Art und Weise, mit der die Einführung der Bezahlkarten häufig begründet werde. Dabei werde das Gerücht geschürt, die Asylsuchenden würden so viel Geld erhalten, dass sie damit auch ihre Angehörigen in den Heimatländern versorgen könnten. «Fakt ist, die betroffenen Menschen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, mit denen nur mit Schwierigkeiten der eigene Lebensunterhalt gesichert werden kann», so Kruppa. Monatlich seien das für einen alleinstehenden Erwachsenen 460 Euro - rund 100 Euro weniger als der vergleichbare Bürgergeldsatz. «Da bleibt gar nichts übrig, um Familie im Heimatland zu unterstützen.»

Die oppositionelle CDU-Fraktion will die ausstehende landesweite Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber zum Thema im Landtag machen. Ihr migrationspolitischer Sprecher Stefan Schard verweise auf die Kreise Greiz und Eichsfeld, die gezeigt hätten, wie schnell und unkompliziert die Bezahlkarte eingeführt werden könne. Zudem gebe es eine Entlastung der Kommunen, wenn nicht Bargeld ausgezahlt werden müsse.

© dpa
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