Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Übergriffsvorwürfe: Schauspieler Depardieu muss vor Gericht

Gérard Depardieu gilt als einer der ganz Großen im französischen Kino. Doch immer wieder erheben Frauen schwere Vorwürfe gegen ihn. Im Herbst muss er sich nun vor Gericht verantworten.
Gerard Depardieu
Wegen erneuter Vorwürfe sexueller Übergriffe ist der französische Schauspielstar Gérard Depardieu zum Verhör geladen worden (Archivbild). © Thierry Roge/BELGA/dpa

Der französische Schauspieler Gérard Depardieu muss sich im Oktober vor Gericht verantworten. Er wird angeklagt wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe in zwei Fällen im September 2021 bei Dreharbeiten zu dem Film «Les volets verts», wie die Pariser Staatsanwaltschaft am Montagabend mitteilte. 

Depardieu war am Montag zum Verhör geladen worden und war zeitweise in Polizeigewahrsam. Der Schauspieler habe die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen bestritten, sagte sein Anwalt Christian Saint-Palais.

Eine Dekorateurin hatte angegeben, Depardieu habe sie bei den Dreharbeiten zum Film «Les volets verts» 2021 sexuell belästigt. 

Ältere Vorwürfe

Die neuerlichen Vorwürfe gegen den preisgekrönten Darsteller reihen sich in eine Serie von Anschuldigungen, die teils auch anonym vorgebracht wurden und nicht in allen Fällen auf dem Schreibtisch von Ermittlern landen. 2018 hatte die Schauspielerin Charlotte Arnould Filmstar Depardieu («Cyrano von Bergerac», «Asterix und Obelix») verklagt. Seit 2020 wird in diesem Fall wegen Vergewaltigung ermittelt.

Depardieu bestreitet die Vorwürfe vollständig. In einem in der Zeitung «Le Figaro» im Herbst veröffentlichten Brief bezeichnet er sich als Opfer einer «medialen Lynchjustiz» und schrieb «Niemals nie habe ich eine Frau missbraucht». Depardieu führte fort: «Ich bin weder ein Vergewaltiger noch ein Raubtier. Ich bin nur ein Mann...». Auch mehrere Dutzend Künstlerinnen und Künstler - unter ihnen die Schauspielerin Charlotte Rampling und die Musikerin und ehemalige französische First Lady Carla Bruni - beklagten, dass die Unschuldsvermutung bei Depardieu, dem «vermutlich größten aller Schauspieler», außer Acht gelassen werde.

Meinungen über den Schauspieler gehen auseinander

Die Meinungen zu Depardieu und den schweren Vorwürfen, die gegen ihn erhoben werden, gehen in Frankreich auseinander. Bei vielen sorgte der Darsteller, der in mehr als 200 Filmen mitspielte, erst im Dezember mit Äußerungen in einer Fernsehreportage über seine Reise nach Nordkorea im Jahr 2018 für Entsetzen. Darin gibt er immer wieder frauenfeindliche und fragwürdige Kommentare von sich, bezeichnet Frauen etwa als «große Schlampen». 

Die damalige Kulturministerin Rima Abdul-Malak veranlasste zu prüfen, ob Depardieu ein Verdienstorden der Ehrenlegion entzogen werden solle. Das geschah letztlich nicht. Der Schauspieler hatte die höchste französische Auszeichnung 1996 erhalten. Den Nationalorden von Quebec und seinen Titel als Ehrenbürger der belgischen Gemeinde Estaimpuis verlor Depardieu. Das Pariser Wachsfigurenkabinett ließ seine Figur entfernen.

Redaktionshinweis: Überschrift, Teaser und erste drei Absätze neu gefasst

© dpa ⁄ Rachel Boßmeyer, dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Rupert Murdoch und Elena Zhukova
People news
Medienmogul Murdoch (93) heiratet zum fünften Mal
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Handy ratgeber & tests
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Borussia Dortmund - Real Madrid
Fußball news
BVB und die Folgen vom Wembley: Angst vor nächstem Trauma
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht