Für Mittwoch steht die erste Lesung des veränderten Gesetzes auf der Tagesordnung des Landtags. SPD-Fraktionschef Julian Barlen betonte, dass die Änderungen mit den Kommunalverbänden lange vorbereitet worden seien und wertete dies als Ausdruck einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dem Vernehmen nach soll die Schlussabstimmung im Plenum bereits im April erfolgen, damit das neue Gesetz schon zur Kommunalwahl im Juni Anwendung finden kann.
So soll die bisherige Altersbegrenzung für Kandidaten bei der Wahl hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte wegfallen. Bisher darf ein Kandidat, der neu antritt, am Wahltag das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Amtsinhaber dürfen bei einer Kandidatur am Wahltag höchstens 63 Jahre alt sein.
Die Aufhebung dieser Regelungen sei zum einen eine Reaktion auf die demografische Entwicklung mit einer immer höheren Lebenserwartung, sagte der Linke-Abgeordnete Michael Noetzel. Zum anderen wolle man die Erfahrungen altgedienter Kommunalpolitiker nutzen, zumal mitunter auch jüngere Bewerber fehlten.
Eine weitere Neuerung ist, dass die Kommunalvertretungen in Zukunft auch unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen, wie etwa einer Pandemie, Sitzungen mittels Bild- und Tonübertragungen hybrid durchführen können. Dies werde die Arbeit der vielen ehrenamtlich tätigen Kommunalvertreter erleichter und familienfreundlicher machen, zeigte sich Noetzel überzeugt. Zudem würden die Stellung und die Mitwirkungsmöglichkeiten von Gleichstellungsbeauftragten und Beiräten mit der geänderten Kommunalverfassung gestärkt.