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Regierung legt Neufassung der Kommunalverfassung vor

Die oppositionelle FDP hat bereits in der ersten Debatte des Landtags über die Reform der Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern Änderungsbedarf angemeldet. «Besonders kritisch sehen wir das Thema Mindestfraktionsgrößen. In MV werden laut dem vorliegenden Entwurf in den großen Städten auch zukünftig mindestens vier Personen für die Bildung einer Fraktion gebraucht. Kleine Parteien und Initiativen werden von vornherein benachteiligt», beklagte der FDP-Abgeordnete David Wulff am Mittwoch im Landtag in Schwerin.
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Das Rednerpult im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. © Jens Büttner/dpa/Archivbild

Ohne Fraktionsstatus würden die Rechte kleiner Parteien und Bürgerinitiativen stark einschränkt. «Angesichts einer zunehmenden politischen Fragmentierung werden wir dies in den Beratungen sehr kritisch hinterfragen», kündigte Wulff an.

Die FDP halte auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Beruf für erforderlich. Wulff appellierte an die Koalitionsfraktionen, die Hinweise aus Opposition und Verbänden ernst zu nehmen und sie bei der bevorstehenden Reform einzubeziehen. Andernfalls würden SPD und Linke den Landtag nur als «Abnickverein der Landesregierung» nutzen. Der Verein «Mehr Demokratie» hatte erweiterte Beteiligungsrechte für Bürger gefordert.

Redner von SPD und Linke verwiesen darauf, dass der Entwurf der neuen Kommunalverfassung in enger Abstimmung mit den Kommunalverbänden entstanden sei. Gemeinde- und Kreistagsmitglieder könnten künftig rechtssicher digital an Kreis- oder Gemeindevertretungssitzungen teilnehmen. Auch Ausschussberatungen könnten grundsätzlich digital stattfinden. «Damit wird auch die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt verbessert», sagte die SPD-Abgeordnete Martina Tegtmeier.

Die Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner würden ausgeweitet, indem Gemeinderäte und Kreistage mehr Beiräte bilden und diesen auch erweiterte Rechte zubilligen könnten. Mit der bevorstehenden Gesetzesänderung soll auch die bisherige Altersbegrenzung für Kandidaten bei der Wahl hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte wegfallen.

© dpa
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