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Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Lehmann-Urteil ein

«Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden», meinte ein Staatsanwalt im Prozess gegen Jens Lehmann. Jetzt legt die Staatsanwaltschaft München Berufung gegen das Urteil ein.
Jens Lehmann
Der Prozess gegen den ehemaligen Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann geht in die Berufung. © Peter Kneffel/dpa

Der Kettensägen-Prozess gegen Jens Lehmann geht wohl in eine neue Runde: Eine Woche nach dem Urteil gegen den früheren Fußball-Nationaltorwart hat die Staatsanwaltschaft Berufung dagegen eingelegt. Das sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, Andrea Grape, der Deutschen Presse-Agentur.

Lehmann war vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs verurteilt worden. Insgesamt soll er demnach 420.000 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit und der Vorwurf stand, Lehmann habe mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt, eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro. «Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden», sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer - oder sie landeten vor Gericht.

Lehmann «nicht Opfer, er ist Täter»

Lehmann habe sich «durchgängig als Opfer der Justiz» inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter gesagt. Der 54-Jährige sei «jedoch nicht Opfer, er ist Täter» und habe vor Gericht «hanebüchene Geschichten» zu seiner Verteidigung vorgebracht. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhängte nur eine Geldstrafe.

Die Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln läuft an diesem Freitag noch bis Mitternacht. Lehmanns Anwalt Christoph Rückel teilte auf Anfrage bisher nicht mit, ob auch er Berufung gegen das Urteil einlegen will.

Er hatte in seinem Plädoyer Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs gefordert - und für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

Sobald eine Partei Berufung einlegt, wird ein Urteil nicht rechtskräftig. Der Fall muss dann in der nächsten Instanz am Landgericht noch einmal verhandelt werden.

© dpa
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