Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Land trifft Härtefall-Regelung für Opfer von Sturmflut

Die schwere Sturmflut im Oktober hat nach Schätzungen mehr als 200 Millionen Euro Schaden angerichtet. Land und Kommunen helfen mit Darlehen. Nun hat das Land den Zugang erweitert.
Sturmflut an der Ostsee
Sturmflut an der Ostsee. © Axel Heimken/dpa

Rund ein Vierteljahr nach der schweren Ostseesturmflut hat die Landesregierung eine Härtefall-Regelung für Hilfen getroffen. Das Angebot richte sich an Privatpersonen und nicht-öffentliche Unternehmen, denen bei der Flut im Oktober Schäden entstanden sind, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Julia Carstens (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Bis Ende Februar könnten Betroffene bei ihren Hausbanken Darlehensanträge stellen, ein gesonderter Härtefall-Antrag nach Bewilligung des Darlehens sei voraussichtlich bis Ostern möglich. Bislang lägen 50 Anträge vor.

«Um vor allem denen zu helfen, die durch die Flutschäden in existenzielle Not geraten sind, haben wir Kriterien definiert, nach denen die Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro teilweise tilgungsfrei gestellt werden», sagte Carstens. Ein Grund könne das Bestehen einer Elementarschadenversicherung sein oder der Nachweis, dass der Abschluss einer solchen Versicherung nicht möglich gewesen sei. «Darin kommt schließlich das Bemühen von Betroffenen zum Ausdruck, dass sie sich pro-aktiv gegen Naturereignisse absichern wollten.»

Voraussetzung für einen Härtefall ist nach Ministeriumsangaben ein Jahresbruttoeinkommen Einzelner von maximal 60.000 Euro. Bei Paaren liegt die Grenze bei 120.000 Euro, pro Kind steigt sie um weitere
10.000 Euro. Das Nettovermögen der Betroffenen darf bei Einzelnen
200 000 Euro und bei Paaren 250.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind steigt die Obergrenze um weitere 20.000 Euro. Ein durch die Sturmflut beschädigtes Haus werde zum Beispiel nicht angerechnet, so Carstens.

«Sofern alle Kriterien erfüllt sind, werden Einpersonen-Haushalten
10.000 Euro erlassen, Zweipersonenhaushalten 16.000 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied nochmals 3000 Euro», sagte Carstens. «Wir spannen damit vielen Gewerbetreibenden und Privatpersonen ein Netz, das zwar nicht alles umfasst und nicht umfassen kann, aber das Schlimmste abfedert.»

Wer ein Gewerbe hat, muss einen Sachschaden in Höhe von mindestens der Hälfte des Betriebsvermögens vorweisen. «Der Tilgungserlass umfasst dann die Hälfte des gewährten Förderdarlehens», sagte Carstens. «Private Vermieter mit Einkünften aus Gewerbebetrieb gelten als gewerbliche Antragsteller und erhalten ebenfalls einen 50-prozentigen Tilgungserlass.» Seien mehrere Immobilien oder Betriebsstätten betroffen, gelte der Erlass pro Objekt.

Außerdem gibt es weiterhin die Überbrückungshilfen. Darlehensanträge dürfen den Sachschaden nicht überschreiten. Mindestbeträge sind 5000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Gewerbetreibende und Unternehmen. Insgesamt stellt das Land 20 Millionen Euro für die Sturmfluthilfe bereit - bislang sind erst rund zwei Millionen Euro geflossen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Sandra Hüller
Tv & kino
Sandra Hüller neben Ryan Gosling in «Project Hail Mary»
Das plant Sony 2024 und 2025: PS5-Games der State of Play in der Übersicht
Games news
Das plant Sony 2024 und 2025: PS5-Games der State of Play in der Übersicht
Eric: Das Ende erklärt – Was ist mit Edgar und Rochelle passiert?
Tv & kino
Eric: Das Ende erklärt – Was ist mit Edgar und Rochelle passiert?
Google
Internet news & surftipps
Google verbessert KI-Überblicke nach absurden Empfehlungen
Smartphone
Das beste netz deutschlands
Geheimdienst rät: Smartphone öfter mal neustarten
Smartphone
Das beste netz deutschlands
Geheimdienst rät: Smartphone öfter mal neustarten
Torjubel
Fußball news
4:1-Sieg nach Blitzrückstand: DFB-Frauen klar auf EM-Kurs
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht