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Landtag will Sondervermögen für Sturmflutschäden einrichten

Die Fluten der Ostsee haben im Oktober große Schäden an der schleswig-holsteinischen Küste angerichtet. Das Land will diese mit Geld aus einem Sondervermögen wieder in Ordnung bringen.
Landtag Schleswig-Holstein
Blick auf den Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtags in Kiel. © Markus Scholz/dpa/Archivbild

Der Schleswig-Holsteinische Landtag will die von der Ostsee-Sturmflut im Oktober verursachten Schäden mit Geld aus einem Sondervermögen beheben. Insgesamt soll das Land für den «Wiederaufbaufonds Sturmflutkatastrophe 2023» Schulden von 200 Millionen Euro aufnehmen.

In dem vom Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf heißt es, dass nach bisherigen Schätzungen 140 Millionen Euro für die kommunale Infrastruktur, 20 Millionen Euro für private Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie 40 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen notwendig sind. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein soll den Fonds verwalten. Die Abgeordneten überwiesen den Gesetzentwurf einstimmig in den Finanzausschuss.

Vom 19. bis 21. Oktober war die schleswig-holsteinische Ostseeküste von einer schweren Sturmflut getroffen worden. Das Wasser stieg an mehreren Orten in Schleswig-Holstein um mehr als zwei Meter über den mittleren Wasserstand. Der Höchststand wurde in Flensburg mit 2,27 Metern gemessen. Es gab erhebliche Schäden zum Beispiel an Uferbefestigungen, Häfen, Häusern und touristischen Einrichtungen.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt sagte, eine Kreditaufnahme sei in diesem Fall wegen der Notlage gerechtfertigt. Der Fonds dürfe aber nicht genutzt werden, um den Landeshaushalt an anderer Stelle zu entlasten. Zustimmung dazu kam auch von SSW-Fraktionschef Lars Harms. Er forderte, beschädigte Gebäude so wieder aufzubauen, dass sie künftig besser vor Fluten geschützt sind.

Für die SPD-Fraktion mahnte der Fraktionsvorsitzende Thomas Losse-Müller, den Schutz der Ostseeküste an die Herausforderungen anzupassen. Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) betonte, dass die Aufnahme der Schäden in Höhe von geschätzt 200 Millionen Euro noch nicht abgeschlossen sei. Wiebke Zweig (CDU) und Dirk Kock-Rohwer (Grüne) schlugen für ihre Fraktionen vor, Menschen, die während der Flut geholfen haben, auszuzeichnen. Einen entsprechenden Antrag beschloss der Landtag einstimmig. Die SPD-Fraktion scheiterte dagegen mit einem Antrag auf nicht rückzahlbare Soforthilfen für besonders von der Flut betroffene Menschen.

© dpa
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