Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Einspruch gegen Steuerbescheid: Ist das Dokument zugestellt?

Einsprüche gegen einen Steuerbescheid müssen nachweislich beim Finanzamt eingehen. Die Beweislast trägt der Steuerzahler.
Einspruch gegen Steuerbescheid
Besser genau hinschauen, denn er muss nicht immer korrekt sein - der Steuerbescheid. Wem Unzulänglichkeiten bei der Berechnung des Finanzamts auffallen, sollte diese innerhalb kurzer Zeit mithilfe eines Einspruchs melden. © Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa

Nicht zufrieden mit Ihrem Steuerbescheid? Wem vermeintliche Fehler des Finanzamts in dem Dokument auffallen, hat nach Erhalt des Steuerbescheids vier Wochen Zeit, um schriftlich Einspruch einzulegen. Das geht zum Beispiel per Mail, Elster, Brief oder Fax. Weil Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zweifel aber den Zugang des Dokuments beim Finanzamt nachweisen müssen, bietet es sich an, nachverfolgbare Zustelloptionen zu wählen, rät der Bund der Steuerzahler.

Einen strittigen Fall hatte vergangenes Jahr das sächsische Finanzgericht zu klären (Az.: 3 K 744/22). Verhandelt wurde darüber, ob ein Steuerzahler seinen Einspruch rechtzeitig eingelegt hatte oder nicht. Er hatte eine E-Mail an das zuständige Finanzamt gerichtet, die dieses nicht erhalten haben wollte. Zwar konnte der versendeten Mail sowohl die korrekte E-Mail-Adresse des Finanzamts als auch das rechtzeitige Sendedatum entnommen werden. Das alleine belegt nach Ansicht des Gerichts aber nicht den Zugang beim Finanzamt.

In der Praxis dürfte sich dieser Nachweis insbesondere bei einem Einspruch per Mail kaum erbringen lassen. «Sicherer sind daher derzeit noch Briefe mit Nachverfolgung oder Einwurf, Faxe oder Einsprüche direkt über das Elster-Portal», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

In dem konkreten Fall entschied das Finanzgericht am Ende, dass weder dem Finanzamt noch dem Steuerzahler ein Verschulden zuzurechnen ist. Es eröffnete dem Steuerzahler daher die Möglichkeit, erneut einen Einspruch einzulegen, obwohl die Einspruchsfrist bereits abgelaufen war.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Rupert Murdoch und Elena Zhukova
People news
Medienmogul Murdoch (93) heiratet zum fünften Mal
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Handy ratgeber & tests
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Borussia Dortmund - Real Madrid
Fußball news
BVB und die Folgen vom Wembley: Angst vor nächstem Trauma
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht