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Prozess um verwahrloste Waldkinder: Vater muss ins Gefängnis

Als die Waldkinder entdeckt wurden, hatten sie viele blaue Flecken am Körper und waren noch im Oktober barfuß unterwegs. Das Amtsgericht hat gegen den Vater eine Haftstrafe verhängt.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Im Strafprozess um drei verwahrloste Kinder, die 2020 monatelang im Wald in einem Zelt hausen mussten, ist der angeklagte Vater verurteilt worden. Das Amtsgericht Mönchengladbach sprach den 50-Jährigen am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er hatte im Prozess gestanden, er habe den Kindern den Kontakt zu Ärzten und Schule vorenthalten. Er gab auch zu, die beiden Söhne und die kleine Tochter «im Sinne Gottes» bei Ungehorsam auch mit dem Gürtel gezüchtigt zu haben. Der gelernte Krankenpfleger und Sozialhilfeempfänger bezeichnete sich als christlichen Fundamentalisten.

Bei seiner Festnahme im Mitte Oktober 2020 erklärte er, dass er mit der Familie fünf Monate zuvor ins Zelt gezogen sei, weil es seiner Frau wegen einer hohen Schadstoffbelastung in der Mietwohnung immer schlechter gegangen sei. Die Polizei hatte nach der fünfköpfigen Familie gefahndet, weil das Jugendamt wegen akuter Kindeswohlgefährdung Anzeige erstattet hatte. Dem Elternpaar war Ende September 2020 das Sorgerecht entzogen worden.

Als die Polizei die Familie fand, waren die Kinder verdreckt, sie hatten zahlreiche Hämatome und Verletzungen und waren trotz herbstlicher Temperaturen von 12 Grad nur leicht bekleidet und barfuß. Die 47-jährige Mutter und der Angeklagte wurden festgenommen. Die Kinder wurden vom Jugendamt in Obhut genommen.

Die Mutter soll in einem gesonderten Verfahren vor Gericht kommen. Nach einem Klinikaufenthalt war sie gemeinsam mit ihrem Mann abgetaucht. Die flüchtige Mutter ist die zweite Ehefrau des Angeklagten. Er hat aus seiner ersten Ehe bereits vier Kinder. Weil nicht ihm, sondern der Ex-Frau das Sorgerecht zugesprochen wurde, hatte er die Kinder vor zwölf Jahren nach Ägypten und in den Sudan entführt. Das Landgericht Lüneburg hatte ihn 2012 zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

© dpa
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