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Haldenwang: Haben «auf ganzer Linie obsiegt»

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, sieht sich durch die Abweisung der Berufungsklage der AfD durch das Oberverwaltungsgericht in Münster in seinem Kurs bestärkt. «Das BfV hat heute (...) auf ganzer Linie obsiegt», sagte Haldenwang am Montag in Köln. Sein Dank gehe an alle Mitarbeitenden, insbesondere auch an jene, «die wegen dieser wichtigen Arbeit aus bestimmten Kreisen öffentlich und in sozialen Medien in den vergangenen Monaten immer wieder mit Hass und Hetze überzogen wurden, denen verfassungswidriges und rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wurde und die unerträgliche Beleidigungen aushalten mussten». Sie alle könnten sich durch das Urteil bestätigt fühlen.
Symposium des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Thomas Haldenwang, BfV-Präsident spricht bei einer Pressekonferenz. © Britta Pedersen/dpa/Archivbild

Das Gericht hatte zuvor geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft habe. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«Das sind die Früchte harter Arbeit», sagte die Berliner Justizsenatorin und ehemalige Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Felor Badenberg, in Berlin. Als ehemalige Leiterin der interdisziplinären Arbeitsgruppe, die sich über einen langen Zeitraum sehr intensiv mit der AfD beschäftigt habe, freue sie sich besonders für ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Das Urteil sei «ein Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, für die Demokratie und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung», sagte Haldenwang. «Im Ergebnis hat das Gericht unsere Bewertung vollumfänglich bestätigt. Das Gericht hat auch bestätigt, dass das Bundesamt und sein Präsident berechtigt sind, die Öffentlichkeit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall zu informieren, da die bestehenden Anhaltspunkte hinreichend gewichtig sind.» Das Bundesamt habe «zahllose Beispiele» vorgelegt, die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Haltungen eines maßgeblichen Teils der AfD darlegten. Dazu gehörten «Hass und Hetze gegen Muslime, gegen Migranten aller Art», so Haldenwang. Zudem gebe es Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen der AfD.

Seine frühere Kollegin Badenberg sagte, nun obliege es dem BfV zu prüfen, «ob es genügend Anhaltspunkte gibt, dass sich der Verdacht aufgrund der beobachteten Entwicklungen zur Gewissheit verdichtet». Sollte dies der Fall sein, «wäre eine Hochstufung vorzunehmen, also zu einer gesichert rechtsextremistischen Partei», sagte die parteilose Senatorin.

© dpa
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