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Arbeitnehmer fehlen häufiger wegen Atemwegserkrankungen

Jedes erwerbstätige AOK-Mitglied in Rheinland-Pfalz war im vergangenen Jahr statistisch gesehen an rund 24 Tagen krankgeschrieben. Die meisten Fehltage gab es wegen Muskel-Skelett-Erkrankungen.
Mehr Krankschreibungen wegen Atemwegsproblemen
Eine junge Frau hält sich ein Papiertaschentuch vor das Gesicht. © Christina Sabrowsky/dpa/Archivbild

Die Krankenkasse AOK hat bei ihren erwerbstätigen Versicherten in Rheinland-Pfalz einen gestiegenen Anteil an Arbeitsunfähigkeitsfällen wegen Atemwegserkrankungen verzeichnet. So waren im vergangenen Jahr in 26,7 Prozent der von der AOK registrierten Fälle in dem Bundesland Erkrankungen der Atemwege die Ursache gewesen. 2022 hatte der Anteil bei 25,1 Prozent gelegen, 2021 bei 14 Prozent, wie die Kasse mitteilte. «Nach einem Rückgang der Krankschreibungen in den ersten beiden Coronajahren sind durch den Wegfall der Abstands- und Hygieneregeln insbesondere die Infektionskrankheiten rasant angestiegen», erklärte die AOK-Vorstandsvorsitzende Martina Niemeyer.

Der Krankenstand der erwerbstätigen AOK-Mitglieder in rheinland-pfälzischen Betrieben betrug im vergangenen Jahr 6,7 Prozent, er lag damit um 0,2 Prozentpunkte über der Zahl aus 2022. Ein Krankenstand von 6,7 Prozent bedeutet, dass an jedem Tag von Januar bis Dezember im Durchschnitt 67 von 1000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern krankgeschrieben waren.

Insgesamt verursachten Muskel-Skelett-Erkrankungen fast ein Fünftel der Fehltage bei den AOK-versicherten Arbeitnehmern, es folgten Atemwegserkrankungen (15,3 Prozent) und psychische Erkrankungen (10,9 Prozent).

Im Schnitt dauerte eine Krankschreibung bei den erwerbstätigen AOK-Versicherten im Land 10,6 Kalendertage und damit 1,2 Tage weniger als im Jahr 2022. Jeder von ihnen war im vergangenen Jahr statistisch gesehen an 24,3 Tagen krankgeschrieben, dies war ein Plus im Vorjahresvergleich von 2,9 Prozent.

Datenbasis der Auswertungen sind sämtliche Arbeitsunfähigkeitsfälle, die der AOK im Jahr 2023 gemeldet wurden. Im Zusammenhang mit Schwangerschaften, Kinderkrankengeldfällen auftretende Fehlzeiten wurden dabei nicht berücksichtigt.

© dpa
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