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Eichenprozessionsspinner im Garten nicht selbst bekämpfen

In vielen Parks hängen jetzt wieder Warnungen vor dem Eichenprozessionsspinner. Das Tier kann aber auch in Ihrem Garten unterwegs sein. Wie umgehen mit den giftigen Raupen und ihren Gespinsten?
Eichenprozessionsspinnernest
Eichenprozessionsspinner

Eichenprozessionsspinner: Das ist ein langer Name für ein kleines Tier, das im Raupenstadium aber ziemlich gefährlich werden kann. Denn seine Brennhaare enthalten Nesselgift. Die Folgen bei Kontakt: Hautrötungen und Juckreiz, seltener Reizungen von Atemwegen und Augen, noch seltener Fieber und Kreislaufreaktionen. 

Die Bekämpfung sollten Sie auf jeden Fall Profis überlassen, raten die Verbraucherzentrale NRW und der Verband Wohneigentum NRW. Meist sammeln sich die Raupen in Gespinsten an einer oder wenigen Stellen im Baum. Was ist zu tun, wenn sich auf einer Eiche im eigenen Garten die giftigen Tiere oder Nester finden? 

Nach Berührung: Kleidung wechseln

  • Fassen Sie diese auf keinen Fall an. Sollte das aus Versehen bereits passiert sein, wechseln Sie möglichst schnell die Kleidung, duschen Sie und waschen Sie auch Ihre Haare.
  • Der befallene Baum sollte großräumig abgesperrt werden. Halten Sie die Fenster bei Wind geschlossen. Falls der Baum nahe am Haus steht, lassen Sie die Fenster bis zur Beseitigung der Raupen zu.
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn sowie die zuständige Behörde, auch wenn es in Deutschland keine Meldepflicht gibt. Zuständig ist je nach Kommune das Umwelt-, Grünflächen-, Garten-, Gesundheits- oder Ordnungsamt. Die Behörde weiß auch, ob im Umkreis schon Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner laufen.
  • Lassen Sie den Eichenprozessionsspinner nur von Fachleuten entfernen und bekämpfen. Diese passen ihre Maßnahmen dem Entwicklungsstadium der Raupen an und sind entsprechend ausgerüstet. Die Verbraucherzentrale NRW rät bei starkem Befall dazu, sich an den Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung oder den Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband zu wenden.

Übrigens: Die Kosten für die Bekämpfung müssen Sie als Hauseigentümer selbst bezahlen. Ein Teil der Lohn- und Anfahrtskosten ist aber steuerlich absetzbar, erklärt der Verband Wohneigentum NRW.

© dpa
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