Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz setzt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag (9.00 Uhr) die mündliche Verhandlung fort. Ein Urteil wird am vierten Verhandlungstag nicht erwartet. Bis zu den Sommerferien hat der Vorsitzende Richter Gerald Buck noch weitere elf Termine angesetzt.
In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.