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Wirtschaft fordert Kurskorrektur beim NRW-Grundsteuer-Plan

Mit einer landeseigenen Grundsteuer-Öffnungsklausel soll in NRW verhindert werden, dass Wohnen noch teurer wird. Das Modell stößt jedoch weder bei Kommunal- noch Wirtschaftsverbänden auf Gegenliebe.
Grundsteuer
Grundsteuer. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Nach den Kommunen haben sich auch Wirtschaftsvertreter ablehnend zum nordrhein-westfälischen Gesetzesvorhaben geäußert, ab 2025 unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien zu erlauben. «Der Gesetzentwurf schadet dem ohnehin bedrängten Wirtschaftsstandort NRW», sagte der Hauptgeschäftsführer von Handwerk NRW, Hans Jörg Hennecke, der «Rheinischen Post» (online Freitag, Print Samstag) in Düsseldorf.  

Die Novelle werde die Bedingungen der Unternehmen nicht verbessern, sondern den Kommunen mehr Freiraum bei der Ausschöpfung ihrer Steuerquellen gewähren. «Vor allem Unternehmen in zentralen Lagen stehen vor einer massiven Mehrbelastung», warnte er. «So produziert man Leerstände in den Fußgängerzonen und in den Hinterhöfen unserer Städte.» Hennecke verlangte eine grundsätzliche Kurskorrektur.

Ähnlich äußerte sich der Verband Unternehmer NRW. Sein Hauptgeschäftsführer Johannes Pöttering nannte den Entwurf «ordnungspolitisch extrem fragwürdig». Auch er befürchtet, dass die Kommunen angesichts ihrer angespannten Haushaltslage an der neuen Steuerschraube drehen und die Unternehmen zusätzlich belasten werden. Dabei seien die Gewerbesteuersätze in NRW im Bundesländervergleich ohnehin bereits extrem hoch.  «Eine Maßnahme mit derartiger Tragweite und dem damit verbundenen Sonderweg für die Unternehmen in NRW darf nicht übers Knie gebrochen werden», forderte er.

Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen hatten ihren Gesetzentwurf zur Einführung flexibler Grundsteuerhebesätze am vergangenen Donnerstag in den Landtag eingebracht. Eine Öffnungsklausel soll den Kommunen freistellen, für Wohn- und andere Grundstücke jeweils unterschiedliche Hebesätze anzuwenden. 

Der Bund hatte aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung der Grundsteuer beschlossen, die ab 2025 in den Kommunen zieht. In vielen großen Städten zeichnet sich bereits eine Schieflage infolge des sogenannten «Scholz-Modells» ab: Während Gewerbetreibende dann vielerorts Steuern sparen könnten, müssten Wohnungs- und Hauseigentümer draufzahlen. Solche Lastenverschiebungen will die Landesregierung ausgleichen. 

Die Grundsteuer ist eine der wichtigen Einnahmequellen der Kommunen, mit der sie unter anderem etwa Schulen und Kindergärten oder auch Straßen und Spielplätze finanzieren. 

Die absehbare Schieflage zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken vor allem in größeren Städten kommt dadurch zustande, dass Gewerbegrundstücke seit 1960 oft deutlich weniger im Wert gestiegen sind als Wohngrundstücke. Dort, wo es einen hohen Wertzuwachs bei Wohngrundstücken gab, ist nun eine überproportionale Grundsteuerbelastung zu erwarten.

© dpa
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