Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Fahrer nach tödlichem Radlader-Unfall angeklagt

Bei einem Vater-Kind-Zeltlager südlich von Hamburg kommt es im Sommer bei einer Ausfahrt mit einem Radlader zu einem schrecklichen Unfall: Ein Fünfjähriger und ein Mann werden tödlich verletzt. Nun soll der Fall vor Gericht verhandelt werden.
Radlader-Unfall in Toppenstedt
Blumen und ein Kuscheltier liegen an einem Baum nahe der Unfallstelle. © Jonas Walzberg/dpa

Rund ein halbes Jahr nach dem Radlader-Unfall mit zwei Toten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Fahrer des Fahrzeugs erhoben. Dem zum Zeitpunkt des Unfalls 44 Jahre alten Mann wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in elf Fällen vorgeworfen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Lüneburg am Dienstag mitteilte.

Der Unfall hatte sich am 24. Juni in Toppenstedt südlich von Hamburg während eines Vater-Kind-Zeltlagers ereignet. Der Fahrer hatte mehrere Menschen in einer Transportbox an der Frontgabel seines Radladers herumgefahren. Auf einem Feldweg löste sich die Gitterbox. Die Insassen stürzten aus drei Metern Höhe ab.

Bei dem Unfall starben ein 39 Jahre alter Mann und ein Fünfjähriger. Bislang hieß es, dass zehn weitere Kinder verletzt wurden. In der Anklage werden nun elf Fälle von fahrlässiger Körperverletzung genannt. Wie es zu der Differenz kam, war zunächst nicht klar.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die verwendete Stahlgitterbox zum Transport von Menschen weder zugelassen noch geeignet. Außerdem soll der Beschuldigte die Box nicht ordnungsgemäß gesichert haben. Ein Gutachten hatte im Zuge der Ermittlungen zudem gegeben, dass ein technischer Defekt nicht als Unfallursache in Frage kam.

Die Anklage wurde beim Landgericht in Lüneburg erhoben - und zwar aus dem Schutzinteresse für die betroffenen Kinder, die allesamt als Zeugen in Betracht kommen, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Durch die Anklageerhebung direkt beim Landgericht statt am Amtsgericht solle eine mögliche, mehrfache Vernehmung der Kinder im Fall einer Berufung vermieden werden, hieß es.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Pinsel
Kultur
Gestohlenes Bacon-Gemälde nach neun Jahren gefunden
Szene aus «Maxton Hall»
Tv & kino
«Maxton Hall» und Co: Warum Teenie-Serien so trenden
Feuer und Flamme Staffel 9: Das erwartet Dich in den neuen Folgen
Tv & kino
Feuer und Flamme Staffel 9: Das erwartet Dich in den neuen Folgen
GPT-4o von OpenAI: Das musst Du zum neuen KI-Modell wissen
Das beste netz deutschlands
GPT-4o von OpenAI: Das musst Du zum neuen KI-Modell wissen
Galaxy Buds verbinden sich nicht? Das kannst Du jetzt tun
Das beste netz deutschlands
Galaxy Buds verbinden sich nicht? Das kannst Du jetzt tun
Pixel 8a vs. Galaxy A35 5G: Das unterscheidet die Mittelklasse-Handys
Handy ratgeber & tests
Pixel 8a vs. Galaxy A35 5G: Das unterscheidet die Mittelklasse-Handys
Tennis French Open - Training
Sport news
Erstrunden-Knaller in Paris: Zverev trifft auf Nadal
Eine Frau mit einem Kind beim Essen
Familie
Wie bringe ich Kindern Tischmanieren bei?