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Geschäftspartner mit Kopfschuss getötet: Elf Jahre Haft

Das Gericht sah einen «eindeutigen Tötungsvorsatz», aber kein Mordmerkmal. Die beiden Männer hatten zuvor um Geld gestritten.
Landgericht und Amtsgericht in Frankfurt
Ein Schild Landgericht / Amtsgericht ist am Justizgebäude angebracht. © Andreas Arnold/dpa

Weil er seinen Geschäftspartner auf offener Straße mit einem Kopfschuss getötet hat, muss ein 42-Jähriger elf Jahre in Haft. Die Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts ging am Donnerstag von vollendetem Totschlag aus. «Der Angeklagte handelte mit eindeutigem Tötungsvorsatz», hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Tat hatte sich Anfang Dezember 2022 in Frankfurt-Praunheim ereignet. Zuvor hatten die beiden Männer um die Zahlungsmodalitäten eines Geschäfts mit russischen Impfstoffen gestritten. Der Angeklagte gab in dem mehrere Wochen dauernden Verfahren zu, seinen Kontrahenten umgebracht zu haben. Er habe ihn zunächst viermal in den Oberkörper geschossen. Danach habe er den bereits Schwerverletzten mit einem Schuss in den Kopf getötet.

Opfer brachte Tatwaffe selbst mit

Strafmildernd wertete die Schwurgerichtskammer, dass das spätere Opfer den Täter offenbar massiv bedrohte. Das hatten der Angeklagte und dessen Ehefrau als Zeugin berichtet. Das Opfer habe sogar die Tatwaffe zu dem Treffen mitgebracht. Als der Kontrahent die Pistole auf ihn gerichtet habe, habe er den Mann entwaffnet und selbst geschossen, sagte der Angeklagte.

Obwohl im Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft mehrfach von einer «Hinrichtung» des Opfers die Rede war, konnte das Gericht keine Hinweise auf einen Mord feststellen. Weder sei der Getötete arg- und wehrlos gewesen - ein Heimtückemord scheide daher aus. Auch Habgier oder die Verdeckung vorausgegangener Straftaten habe man nicht nachweisen können.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft beantragt, die Verteidigung nicht mehr als neun Jahre. Beide waren ebenfalls von vollendetem Totschlag ausgegangen.

© dpa
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