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Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

Nach sieben Tagen mündlicher Verhandlung ziehen die obersten NRW-Verwaltungsrichter einen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz - vorläufig.
Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall
Gericht: Die AfD wird zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. © Sina Schuldt/dpa

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz.

Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen (Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien «keineswegs grenzenlos weit», aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein «zahnloser Tiger» sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung.

Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der Verfassungsschutz «hinreichend verdichtete Umstände» vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall gegeben.

Gericht sieht «unzulässige Diskriminierung»

Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, «dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen», hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine «unzulässige Diskriminierung». 

Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-«Flügel» und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG jetzt an.

Damit darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Bewertungsmaßstab ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Anwälte der Partei hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen. Roman Reusch vertrat aus dem Bundesvorstand nach Parteiangaben die AfD. Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, waren die Gerichte in NRW zuständig.

AfD kündigt Gang in nächste Instanz an

Die AfD hat nach dem Urteil angekündigt, den Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu tragen. «Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen», sagte AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch laut einer Mitteilung der Partei.

AfD-Vize Peter Boehringer kritisierte mit Blick auf das Verfahren eine «ungenügende Sachverhaltsaufklärung». «Hunderten Beweisanträgen nicht nachzugehen grenzt an Arbeitsverweigerung wie schon in der Vorinstanz, was ja gerade der Hauptgrund für die Revision gewesen war.»

Faeser betont Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes

«Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind», sagte Faeser. Der deutsche Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. «Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden», fügte die Ministerin hinzu, zu deren Verantwortungsbereich das Bundesamt gehört.

Faeser sagte, der Verfassungsschutz habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen. Dabei arbeite er eigenständig. Die Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von der Sicherheitsbehörde sorgfältig begründet und nun bereits in zweiter Instanz für rechtmäßig befunden worden. «Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige Gerichte», sagte Faeser. Sie betonte: «Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen.»

© dpa
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