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Verfassungsschutzbericht beschäftigt Verwaltungsgericht

Thüringens Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband im März 2021 als gesichert rechtsextremistisch ein und liefert in einem Bericht eine ausführliche Begründung. Nun geht die Partei gegen einzelne Passagen darin juristisch vor.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Das Verwaltungsgericht in Weimar beschäftigt sich mit einer Klage der Thüringer AfD gegen Teile des Verfassungsschutzberichtes 2021. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage. Die Klage sei bereits Mitte August eingegangen. «Zur Zeit tragen die Verfahrensbeteiligten in den Klageverfahren zur Sache schriftlich vor», so die Sprecherin.

Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist unklar. Vollkommen offen ist auch, ob die AfD mit ihrem Vorhaben Erfolg haben wird. Inzwischen wurden auch die AfD-Landesverbände in Sachsen und Sachsen-Anhalt von den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft.

Thüringens AfD-Co-Chef Stefan Möller hatte im Sommer dieses Jahres angekündigt, gegen Passagen im Thüringer Verfassungsschutzbericht juristisch vorgehen zu wollen. Der Bericht für den Zeitraum 2021 beinhaltet eine ausführliche Begründung zur Einstufung der Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Gegen die Einstufung an sich wehrt sich die AfD juristisch nicht.

Möller beschrieb die Strategie der AfD so: «Sie können einen Enthauptungsschlag durchführen, wenn Sie den Gegner bekämpfen wollen, oder Sie filetieren ihn, Stück für Stück.» Die Thüringer AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wurde im März 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Nach dpa-Informationen hält die AfD in der Klage mehrere Aussagen in dem Bericht für rechtswidrig und argumentiert, dass sie gegen das staatliche Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot verstießen. Demnach geht es unter anderem um eine Passage, in der der Thüringer AfD eine «Form extremistischer Islamfeindschaft» vorgeworfen wird sowie um die Punkte im Bericht «Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip», «Geschichtsrevisionismus». Nicht aufgegriffen wurde der Punkt «Verstöße gegen das Demokratieprinzip». Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

© dpa
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