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AWO: Hoher Eigenanteil für Pflege führt in Altersarmut

Viele Menschen brauchen im Alter Hilfe und auch Pflege. Die Gefahr wächst, dass das Geld nicht reicht, warnt ein Sozialverband.
Seniorenzentrum
Eine Pflegerin hält die Hand einer Bewohnerin im Seniorenzentrum Sankt Elisabeth. © Christophe Gateau/dpa

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat vor wachsender Altersarmut gewarnt angesichts steigender Eigenanteile der Pflegebedürftigen. «Seit Jahren spitzt sich die finanzielle Situation in der Pflege zu. Passiert ist jedoch nichts Entscheidendes. Im Gegenteil, die Lage hat sich noch verschärft», hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung der AWO Sachsen-Anhalt anlässlich des Internationalen Tages der Pflege (12. Mai). Bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim bis zu zwölf Monaten seien in Sachsen-Anhalt Anfang dieses Jahres 2017 Euro Eigenanteil fällig geworden. Dabei betrage die Durchschnittsrente in Sachsen-Anhalt 1434 Euro.

«Damit führt die Pflegebedürftigkeit direkt in die Armut. Ein skandalöser und untragbarer Zustand», erklärte die Vorsitzende des Präsidiums des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt, Barbara Höckmann. Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu zahlen, könnten die Pflegebedürftigen beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. «Allerdings zeigt sich, dass die Bearbeitungszeit im Schnitt bis zu sechs Monate beträgt. Das stellt für Pflegebedürftige und deren Angehörige eine enorme Belastung und Unsicherheit dar. Die Sozialämter sind personell schlicht nicht in der Lage, die Antragsflut zu bewältigen.» Höckmann forderte eine Reformierung der Pflegeversicherung.

Jüngsten Zahlen des Statistischen Landesamts zufolge waren zum Jahresende 2021 knapp 40.300 Personen in Sachsen-Anhalt in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten oder Pflegeheimen tätig und rund 12 900 Menschen im Pflegedienst von Krankenhäusern. Die meisten beschäftigten Pflegenden seien Frauen, ihr Anteil am Personal betrage über 80 Prozent.

Der Statistik nach empfingen etwa 75.900 Pflegebedürftige, davon 42.480 weibliche, Pflegegeld und wurden ausschließlich von Angehörigen betreut. Diese Personen seien zum Stichtag nicht zusätzlich durch einen ambulanten Pflegedienst betreut worden und seien auch nicht in einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gewesen.

© dpa
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