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Polster-Prozess um Länderspiele: «Jahrzehntelang geärgert»

Toni Polster gibt nicht auf. Der österreichische Rekordtorschütze kämpft vor Gericht um die Anerkennung von Länderspielen und Toren.
Österreichs Ex-Nationalspieler Toni Polster
Der österreichische Rekordtorschütze Toni Polster kämpft vor Gericht um die Anerkennung von Länderspielen und Toren. © Erwin Scheriau/apa/dpa

Österreichs Fußball-Legende Toni Polster hat vor Gericht weiter um die Anerkennung von drei Länderspielen und Toren gekämpft. Der 60-Jährige sagte über das Motiv, warum er Klage eingereicht habe: «Ich habe mich jahrzehntelang geärgert.» Er habe sich des Öfteren beim Österreichischen Fußballbund (ÖFB) beschwert, mit dem er nun den Rechtsstreit austrägt, aber «keine Reaktion» erhalten. Vor Gericht erklärte der einstige Bundesliga-Profi zudem, drei Tore mehr in der Statistik würden seinen «Marktwert als Werbefigur steigern».

Polster geht es konkret um bislang als inoffiziell gewertete Partien in Liechtenstein 1984, in Tunesien 1987 und in Marokko 1988. Weil es damals noch keinen internationalen Spielkalender und keine Abstellpflicht für Nationalspieler gab, einigten sich die jeweiligen Verbände untereinander auf die Spielbedingungen. So konnte teils auch nach Belieben ein- und ausgewechselt werden. Österreichs Verband entschied damals bewusst, bestimmte Länderspiele als inoffiziell zu werten. Der ÖFB argumentiert nun, dass er sich an die Regularien des Weltverbandes FIFA halte und ihm die Hände in Bezug auf eine nachträgliche Wertung gebunden seien.

Polster erzielte in den drei Partien insgesamt drei Tore. Seine offizielle Statistik ohne die umstrittenen Spiele und Tore weist derzeit 95 Länderspiele aus. Mit 44 Treffern ist der frühere Bundesliga-Profi Rekordtorschütze Österreichs vor Inter Mailands Marko Arnautovic.

Im Prozess vor dem Wiener Landgericht für Zivilrechtssachen ging es am Dienstag vor allem darum, ob die drei als inoffiziell betitelten Spiele einen offiziellen Charakter gehabt hätten. Zeichen dafür wären beispielsweise das Tragen offizieller Spielkleidung, das Abspielen von Nationalhymnen oder der Einsatz von Schieds- und Linienrichtern der FIFA.

Sollten keine neuen Anträge eingebracht werden, wird ein schriftliches Urteil erwartet.

© dpa
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