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Brokstedt-Prozess um tödlichen Messerangriff fortgesetzt

Der Mordprozess um den Messerangriff im Regionalzug von Brokstedt nähert sich dem Ende. Vor den Plädoyers muss das Gericht aber noch über einen Beweisantrag entscheiden.
Fortsetzung Prozess wegen tödlicher Messerattacke von Brokstedt
Ein Justizbeamter entfernt die Handschellen des Angeklagten. © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Mit der Begutachtung von Zugskizzen und der Verlesung von Dokumenten ist der Mordprozess um den tödlichen Angriff im Regionalzug in Brokstedt am Donnerstag vor dem Landgericht Itzehoe fortgesetzt worden. Bevor das Gericht die Beweisaufnahme abschließen kann, muss die Kammer aber über einen Beweisantrag beraten, ein weiteres psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten in Auftrag zu geben. Bei diesem trete ab und zu eine Psychose auf, sagte Verteidiger Björn Seelbach. Dies sei für die Schuldfähigkeit seines Mandanten von entscheidender Bedeutung. Darüber musste das Gericht in einer Pause beraten.

Im Anschluss an die Beweisaufnahme wurden noch am Donnerstag die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklagevertretern erwartet. In der vergangenen Woche hatte der psychiatrische Gutachter dargelegt, dass er den 34 Jahre alten Angeklagten für schuldfähig hält. Er sehe zwar psychotische Symptome, aber keine Psychose bei Ibrahim A., sagte Professor Arno Deister. Bei dem Palästinenser liege eine schwere posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) vor. Die Bedingungen der Paragrafen 20 und 21 des Strafgesetzbuches für Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit seien nicht erfüllt.

Das Gutachten des Psychiaters ist wichtig für die Entscheidung der Großen Strafkammer. Die Staatsanwaltschaft hält den Palästinenser für voll schuldfähig. Er habe aus Frustration über einen für ihn erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt. Die Verteidigung geht dagegen von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus und fordert seine Verlegung von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie.

Der Angeklagte Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar 2023 im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen hat. Der Angeklagte streitet die Taten nicht ab. Zwei junge Menschen starben, vier Fahrgäste wurden schwer verletzt.

Das Urteil soll nach derzeitigem Stand am 15. Mai fallen.

© dpa
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